Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Wie der Gemeinderat in seiner Medienmitteiung im Mai feststellte, führt das fakultative Referendum nicht zu den von den Initianten verfolgten finanzpolitischen Zielen. Zwar wird hier einmal mehr davon ausgegangen, dem Finanzreferendum komme eine präventive Wirkung auf die Aufgabendisziplin der Behörden zu. Dies wird jedoch in der wissenschaftlichen Literatur bestritten. Der ausgabenpolitische Zweck wird allein schon deshalb verfehlt, weil zirka 90 bis 95 Prozent gesetzlich festgelegt und somit durchaus dem (obligatorischen) Referendum unterstellt sind. Vielmehr liegt in diesem Beispiel wieder einmal der Beleg dafür vor, dass Volksrechte für den konkreten Zweck der Ausgabensenkung instrumentalisiert werden sollen. Dafür sind Volksrechte nicht geschaffen worden. Mit Blick auf die bremsende Wirkung eines fakultativen Referendums auf den Budgetplanungsprozess ist entgegenzuhalten, dass solche Bremsverstärkungen im politischen Prozess vermieden werden sollten. Davon haben wir schon genug. Sollte der Initiativvorschlag lediglich den politischen Verwirrspielen einer konservativen populistischen Minderheit dienen, ihren Einfluss direktdemokratisch zu vergrössern, so ist ihnen dies, wie am Podiumsabend beobachtet werden konnte, im Vorgeschmack der Diffamierung des politischen Gegners gelungen. Deshalb braucht es ein klares Nein zum fakultativen Referendum. Deshalb braucht es eine klare Distanzierung von einer politischen Kultur der Diffamierung des politischen Gegners, wo ein Diskussionspodium mit einem Stammtischgespräch nach dem dritten Bier verwechselt wird.
Armin Kühne, Herisau
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