Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Herisau hat ein bewährtes System für die Bewilligung von Budget und Steuerfuss. Eine Änderung ist weder nötig noch zielführend, denn: Ein Referendumsrecht besteht bereits für Ausgaben ab 145‘000 Franken. Ein fakultatives Referendum bringt finanzpolitisch keine Vorteile, kann aber Kollateralschaden verursachen. Unter anderem würde das fakultative Referendum durch die zusätzlichen Fristen die Bewilligung des Budgets zeitlich unverhältnismässig stark verzögern. Bei Ablehnung des Budgets würde dies zu Ausgabenblockaden führen. Ungebundene freiwillige Leistungen könnten nicht zugesichert werden zum Nachteil von Vereinen, Kultur, Interessengruppen, Jugendskilagern und vielem mehr. Auch gebundene Leistungen müssen auf Unerlässlichkeit überprüft werden, was zu Verwaltungsaufwand und Unmut in der Bevölkerung führen würde. Dies ist leider keine «Einschüchterung» und keine «Schande», sondern Fakt. Dagegen helfen auch die falschen Behauptungen und Beschimpfungen der Initiativbefürworter nichts. Eine konstruktive Diskussion wäre hilfreicher.
Silvia Taisch Dudli, Einwohnerrätin SP
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