Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
In den letzten Tagen ist viel publiziert worden. Vorerst aber ein grosses Dankeschön an alle, die unsere Volksmotion bereits unterschrieben haben. Knapp das Vierfache der verlangten Unterschriften haben wir bis heute erreicht und trotzdem sammeln wir weiter. Wer noch Unterschriftenbogen braucht, meldet sich einfach beim Schreibenden. Bei der Sammlung ist mir aufgefallen, dass viele von Ihnen nicht mehr wissen, was noch wahr ist oder eben nicht. Als Sprecher und Leiter der IG für eine schnelle Realisierung eines neuen Alters- und Pflegeheims Gossau fühle ich mich verpflichtet, auf einige dieser verwirrenden Aussagen hinzuweisen. Insbesondere ist folgenden Aussagen von Sylvia Egli-Broger (St.Galler Tagblatt, 3. Juli) entschieden entgegenzutreten:
Im Zeitungsbericht steht nicht, was für «Falschinformationen» gemeint sind. Die Aussage von Sylvia Egli-Broger empfinden wir deshalb schlicht als Schutzbehauptung bzw. als ungehörige Unterstellung. Das Gegenteil ist der Fall: Das Bauvorhaben widerspricht einer Vielzahl von Bauvorschriften. Nicht zuletzt widerspricht das Projekt gemäss Plan «A» neu auch der Schutzverordnung der Stadt Gossau, die der Stadtrat kürzlich öffentlich aufgelegt hat. Es kann doch nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger reihenweise neue Vorschriften beachten müssen – und für das Bauvorhaben der Sana Fürstenland AG sollen alle Bestimmungen nicht gelten. Es besteht deshalb ein sehr grosses Risiko, dass das Projekt «A» der Sana Fürstenland AG von den Gerichten als unzulässig eingestuft werden wird. Genau darum brauchen wir einen Plan «B»!
Die Gemeinden haben der Sana Fürstenland AG 2022 eine Million Franken geschenkt, um den damaligen Konkurs der Sana Fürstenland AG abzuwenden. Sylvia Egli-Broger hat diese Tatsache schlicht unterschlagen. Im Weiteren schuldet die Sana Fürstenland AG der Katholischen Kirchgemeinde Baurechtszinsen von 360'000 Franken, und zwar für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023. Dies steht so in der Bilanz per 31. Dezember 2023. Sylvia Egli-Broger hat auch diese Tatsache schlicht «vergessen». Beizufügen ist, dass auch die Aussage von Sylvia Egli-Broger, wonach die Sana Fürstenland AG der Katholischen Kirchgemeinde seit 2017 jährlich 135'000 Franken als Baurechtszinsen bezahle, nicht richtig ist. Zum einen geht es, gemäss der Medienmitteilung der Kath. Kirchgemeinde, um 130'000 Franken. Zum anderen hat die Sana Fürstenland AG seit dem 1. Januar 2020 somit nur noch jährlich 40'000 Franken bezahlt und gleichzeitig die Mieteinnahmen aus der Vermietung des Andreaszentrums behalten. Hauptverlierer in dieser Sache sind die (katholischen) Steuerzahlenden in der Stadt.
Die Verantwortlichen der Sana Fürstenland AG orientieren die Bevölkerung über den Plan «A» nur scheibchenweise und nur über das, «was passt». In dieses Bild passt auch die Tatsache, dass der Sana Fürstenland AG von der damaligen Leitung der Kirchgemeinde eine Rückzugsklausel angeboten wurde, wenn der Standort «A» nicht realisiert werden könne. Auch dies wurde von der damaligen Leitung der Sana Fürstenland AG abgelehnt. Bei der Planung für den Standort «Andreaszentrum» stimmt vieles nicht.
Auch darum brauchen wir einen Plan «B». Wir haben klare Ziele, die einen Plan B verlangen, bei welchem das Parlament und die Bevölkerung mitreden können! Eines wollen wir nicht – dass Gossau plötzlich vor einem Scherbenhaufen steht.
Alex Harder, Sprecher der IG für eine schnelle Realisierung eines neuen Alters- und Pflegeheims Gossau
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