08.08.2025 00:00
Kein Lärmschutz an der Weideggstrasse
Zuständigkeit für Lärmüberschreitung auf den Grundstücken der Rekurrenten liegt bei der Gemeinde Andwil
Im Rechtsverfahren zu den Lärmüberschreitungen an der Weideggstrasse hat sich gezeigt, dass diese im Bereich der Gemeindegrenze überwiegend von der Arneggerstrasse ausgehen. Daher sind für die Stadt Gossau Massnahmen an der Weideggstrasse aktuell vom Tisch.
Weideggstrasse «Der Versuch mit Tempo 30 vom Winter 2023/24 hat gezeigt, dass der Lärm im betroffenen Strassenabschnitt an der Gemeindegrenze durch die Temporeduktion nur geringfügig abnimmt, da just dort gebremst beziehungsweise beschleunigt wurde», erklärt Stadtrat Florin Scherrer, Vorsteher Bau Umwelt Verkehr. Die beiden Grundeigentümer, welche den Erleichterungsantrag bestritten haben, müssten nun an die Gemeinde Andwil als Eigentümerin der Arneggerstrasse gelangen. Sogenannte Erleichterungsanträge werden bei Lärmüberschreitungen gestellt, wenn keine Massnahmen möglich oder verhältnismässig sind. Für die Weideggstrasse hat der Stadtrat 2020 befunden, dass Temporeduktionen, lärmarme Strassenbeläge oder Lärmschutzwände nicht möglich oder nicht verhältnismässig sind. Messungen hatten davor ergeben, dass bei 27 von 32 Wohngebäuden entlang der Weideggstrasse der Verkehrslärm höher ist als erlaubt. Die Stadt beantragte in der Folge beim Kanton, ihn von der Pflicht zu befreien, Massnahmen zu treffen.
25 Grundeigentümer haben den Erleichterungsantrag akzeptiert, zwei Eigentümer an der Gemeindegrenze haben sich beim Kanton dagegen gewehrt. Dies führte im Rekursverfahren zur versuchsweisen Einführung von Tempo 30. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Verkehrslärm im Bereich jener Grundstücke, deren Eigentümer an den Kanton gelangt sind, überwiegend vom Strassenabschnitt auf Andwiler Gebiet stammt. In der Folge hat der Kanton festgestellt, dass die Gemeinde Andwil als Lärmmitverursacher bei diesen Liegenschaften gilt. Der Stadtrat Gossau hat deshalb seine Anträge von 2020 beim Kanton widerrufen müssen. Jetzt liegt die Verantwortung bei der Gemeinde Andwil. «Wir sind natürlich in einem engen Austausch. Letztlich können Verbesserungen nur über die Gemeindegrenzen hinweg erzielt werden. Sollte Andwil entsprechende Massnahmen auf der Arneggerstrasse in Angriff nehmen, werden wir prüfen, inwieweit sich die Ausgangslage für die Weideggstrasse ändert», so Scherrer. ⋌tb