Oskar Seger
schaut mit Vorfreude auf die bevorstehenden Fasnachtstage.
Der Stadtrat hat eine öffentliche Version der Massnahmen-Führungsliste veröffentlicht. Die SVP verlangt die Veröffentlichung der originalen Version. z.V.g.
Rund 150 Massnahmen zur Sanierung des Gossauer Stadthaushalts hat die Stadt in den vergangenen Jahren geprüft. Ein Grossteil davon ist bereits umgesetzt. Umstritten bleibt jedoch, wie offen die zugrundeliegenden Analysen kommuniziert werden sollen.
Sparmassnahmen Der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt Gossau ist seit Jahren eingeschränkt. Steigende Ausgaben, strukturelle Defizite und wachsende Anforderungen an die öffentliche Hand haben den Stadtrat und das Parlament dazu veranlasst, die städtischen Finanzen systematisch zu überprüfen. Aus einem parlamentarischen Postulat sowie einer externen Untersuchung der Beratungsfirma PwC sind rund 150 Massnahmen zur Optimierung des Stadthaushalts hervorgegangen. Gemäss einer Mitteilung des Stadtrats wurden über hundert dieser Massnahmen bereits bearbeitet und umgesetzt – sofern sie sich als wirksam erwiesen. Parallel zur finanziellen Diskussion entwickelte sich eine politische Debatte um Transparenz. Die SVP beantragte im Mai 2025 gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vollständigen Einblick in den PwC-Bericht sowie in die sogenannte Massnahmen-Führungsliste. Diese Liste enthält geprüfte Sparideen und dient dem Stadtrat als Arbeitsgrundlage für die Weiterbearbeitung.
Der Stadtrat veröffentlichte letzte Woche eine öffentliche Version dieser Liste. Laut Urs Salzmann, Leiter Kommunikation der Stadt Gossau, unterscheidet sich diese in mehreren Punkten von der internen Fassung. «Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die öffentliche Version keine Beträge enthält», erklärt Salzmann. Die ursprüngliche Liste sei als Grobkonzeption mit lediglich geschätztem Sparpotenzial gedacht gewesen. Inhaltlich seien jedoch keine Vorschläge gestrichen worden. «Es wurden keine Massnahmen weggelassen», betont Salzmann. Einzelne Punkte seien präzisiert oder für eine sachgerechte Weiterbearbeitung aufgeteilt worden. So sei etwa bei Massnahmen im Bildungsbereich klarer formuliert worden, dass es um eine Einschränkung des Fächerangebots gehe – und nicht um den Zugang für Schülerinnen und Schüler. Der Stadtrat begründet den Entscheid, die Originalversion nicht zu veröffentlichen, mit rechtlichen Vorgaben. «Nach Art. 7 des Öffentlichkeitsgesetzes sind Informationen über die inhaltliche Bearbeitung hängiger Geschäfte vom Informationszugang ausgenommen», so Salzmann. Auf Basis der Massnahmenliste seien zahlreiche Geschäfte eröffnet worden, weshalb es sich um laufende Verfahren handle. Diese Einschätzung wurde durch einen Entscheid des kantonalen Departements des Innern im Dezember bestätigt.
Die SVP Gossau teilt diese Rechtsauffassung nicht. Stadtparlamentarier Pascal Fürer kritisiert, dass dem Öffentlichkeitsprinzip zu wenig Gewicht beigemessen werde: «Es geht nicht um ein beliebiges Arbeitspapier, sondern um zentrale Entscheidungsgrundlagen zur finanziellen Zukunft der Stadt Gossau». Sowohl das Parlament als auch die Bevölkerung hätten ein überwiegendes Interesse daran, diese Grundlagen vollständig zu kennen. Die Partei hat den Entscheid des Departements des Innern deshalb an das Verwaltungsgericht weitergezogen. «Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie», betont Fürer. Der PwC-Bericht und die Massnahmen-Führungsliste seien im Auftrag des Parlaments erstellt und vom Steuerzahler finanziert worden. «Diese Informationen müssen deshalb uneingeschränkt zugänglich sein – und zwar jetzt, da entscheidende Weichenstellungen anstehen», so Fürer weiter.
Mit der veröffentlichten öffentlichen Version der Massnahmen-Führungsliste zeigt sich die SVP unzufrieden. «Veröffentlicht wurde lediglich eine bearbeitete Version, die insbesondere keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen der einzelnen Massnahmen enthält», kritisiert Fürer. Damit sei eine fundierte politische Debatte kaum möglich, insbesondere im Hinblick auf den Budgetprozess. Aus Sicht der SVP hätte das Parlament die originale Massnahmenliste vor der Beratung des Budgets 2026 benötigt, um mögliche Spar- und Entlastungsmassnahmen seriös prüfen zu können. Die nachträgliche Veröffentlichung nütze aktuell wenig. «Allfällige Sparmassnahmen können frühestens im Budget 2027 berücksichtigt werden», so Fürer. Die Partei wirft dem Stadtrat zudem vor, mit der Medienmitteilung von letzter Woche gezielt einzelne Massnahmen hervorzuheben. «Das ist als PR-Aktion im Hinblick auf die Abstimmung über den Steuerfuss zu sehen», sagt Fürer. Der Stadtrat hingegen hält fest, mit dem veröffentlichten Bericht Transparenz in einer rechtlich zulässigen und sachgerechten Form geschaffen zu haben.
Von Selim Jung
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