Nina Falk
Die Schauspielgruppe ermöglicht es Laien, auf der Bühne zu stehen.
Ab kommendem Schuljahr sind die Schulen verpflichtet, für Schulkinder ab Kindergarteneintritt bis Ende Primarschule eine schulergänzende Betreuung anzubieten. SP-Stadtparlamentarier Florian Kobler erkundigt sich in einer einfachen Anfrage nach dem aktuellen Stand der Planungen in Gossau.
Schule «Mit dem XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz werden die kommunalen Schulträger ab dem Schuljahr 2024/25 verpflichtet, für Schulkinder ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der Primarschule bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten», schreibt Florian Kobler in seiner Einfachen Anfrage. Die Bestimmung entspreche von der Konzeption her derjenigen zum Mittagstisch, die im Jahr 2008 zusammen mit dem Blockzeitenunterricht auf der Primarstufe gesetzlich verankert wurde. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf habe seither an Bedeutung gewonnen. Dementsprechend seien vermehrt Betreuungsangebote gefragt, die es beiden Elternteilen erlaubten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und damit auch einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel zu leisten. Vom Stadtrat möchte der Stadtparlamentarier wissen, wie der aktuelle Stand der Planungen für die Angebotspflicht von schulergänzender Betreuung ab dem Schuljahr 2024/2025 bezüglich Konzept, Organisation, Angebotsform, Personal, Finanzen etc. ist. Weiter erkundigt sich Kobler danach, wie die Stadt den Sozialtarif auszugestalten gedenkt, «um auch Alleinerziehenden und Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen die Nutzung des Angebotes zu ermöglichen». Zur Oberstufe möchte Kobler wissen, ob die Stadt Gossau auch für die Schülerinnen und Schüler auf dieser Stufe ein schulergänzendes Angebot plant, auch wenn lediglich die Pflicht für einen Mittagstisch besteht. In besagtem Artikel des Volksschulgesetzes ist festgelegt, dass das Angebot der schulergänzenden Betreuung in Kindergarten und Primarschule mindestens von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr während der Schulwochen sowie acht Wochen der Schulferien bestehen muss. Weiter besagt der Artikel, dass der Besuch für die Schülerinnen und Schüler freiwillig ist und der Schulträger von den Eltern einen Kostenbeitrag erheben kann. Gossau führte 2017 familienergänzende Tagesstrukturen für Kinder im Primarschulalter ein, seit 2020 werden diese an den vier Standorten Büel, Haldenbüel, Othmar und Andreaszentrum angeboten.
tb
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