Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Der Regierungsrat hat die Angebotsplanung im Bereich der Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung erlassen. Die erstmalig erstellte Planung stellt sicher, dass differenzierte Angebote im Kanton zur Verfügung stehen, die dem individuellen Bedarf dieser Menschen entsprechen.
Angebote Der Kanton hat gemäss Bundesvorgaben zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung ein Angebot an Institutionen zur Verfügung steht, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht. Angemessen bedeutet einerseits, dass der Kanton der Vielfalt der Behinderungsformen sowie der Pflege des sozialen Beziehungsnetzes Rechnung tragen muss. Andererseits haben die angebotenen Leistungen in dem Sinne verhältnismässig zu sein. So müssen die Kosten für die öffentliche Hand und der Nutzen für die Menschen mit Behinderung in einem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen. Die Angebotsplanung mit der Bedarfsanalyse und dem Planungsbericht bilden die Grundlage für die strategische Ausrichtung der Leistungsangebote im Kanton. Sie wurde in dieser Form erstmalig erstellt. Diese Grundlagen haben zum Ziel, die bisherige Entwicklung und Nutzung des Angebots zu analysieren und mit Blick auf eine zu erwartende Nachfrage das kurz- und mittelfristige Angebot an Dienstleistungen zu planen. Dabei werden nicht nur gesamtgesellschaftliche Trends, sondern auch die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt.
Neben einer umfassenden Datenanalyse wurde eine Umfrage bei verschiedenen Partnern durchgeführt; dazu gehören Leistungserbringende, Sonderschulen und Ausbildungsstätten der Invalidenversicherung sowie Organisationen und Verbände als Vertretung der Menschen mit Behinderung. Appenzell Ausserrhoden verfügt im interkantonalen Vergleich in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur ohne Lohnbeschäftigung über eine überdurchschnittliche Anzahl an Plätzen pro 1'000 Einwohnende. Das spezialisierte Angebot wird aktuell zum grössten Teil von Menschen mit psychischer Behinderung genutzt, gefolgt von Menschen mit einer geistigen Behinderung. 24 % aller Leistungsnutzenden stammt aus Appenzell Ausserrhoden, der Grossteil (45 %) aus dem Kanton St.Gallen. Rund die Hälfte der Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder, die ein spezialisiertes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung benötigen, nutzen dies im eigenen Kanton, die andere Hälfte vorwiegend im Kanton St.Gallen (45 %). Gemäss Umfrage ist die Zufriedenheit mit der aktuellen Wohnform sehr hoch. Auch im Bereich der Tagesstrukturangebote sind die Leistungsnutzenden insgesamt mit ihrer Tagesgestaltung sehr zufrieden, und auch Angehörige und Fachpersonen beurteilen das vorhandene Tagesstrukturangebot als positiv.
Die von der Schweiz 2014 ratifizierte UNO-Behindertenrechtskonvention hat einen Veränderungsprozess angestossen. Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und soziale Teilhabe sind die zentralen Forderungen. Entsprechend ist die Bereitstellung der Angebote am individuellen Bedarf der Leistungsnutzenden auszurichten. Die Umsetzung der Konvention wird langfristig zu einer Verlagerung von institutionellen hin zu zunehmend ambulanten Angeboten führen. Appenzell Ausserrhoden fördert ein vielfältiges Angebot mit ausreichend Wahlmöglichkeiten. Das Gesetz zur Finanzierung von Leistungsangeboten für Menschen mit Behinderung stützt sich auf den Leitsatz, dass die Betreuung wenn möglich durch ambulante Angebote erfolgen soll. Institutionelle Angebote werden weiterhin ihre Berechtigung haben, jedoch werden sich die Rahmenbedingungen langfristig verändern. Kurz- bis mittelfristig wird weder ein Aus- noch Abbau des institutionellen Angebots erfolgen. Vielmehr soll in der Periode 2024 bis 2027 innerhalb des bestehenden Mengengerüsts eine qualitative Angebotsentwicklung gefördert werden.
pd
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