Ruth Inauen
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Als erster Kanton in der Schweiz führte Appenzell Ausserrhoden den elektronischen Lernfahrausweis für Personenwagen ein. Dieser dient ebenso als Test für die angedachte E-ID.
Elektronischer Ausweis Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat den E-Lernfahrausweis (eLFA) eingeführt. Wer die Theorieprüfung für die Kategorie B (Personenwagen) bestanden hat, erhält den Lernfahrausweis in Papierform, kann sich aber zusätzlich einen elektronischen ausstellen lassen. Dieser wird in einer elektronischen Brieftasche auf dem Smartphone aufbewahrt. Diese und die für den Betrieb notwendigen Informatiksysteme sind vom Bund gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter entwickelt worden. Sie basiert auf der Vertrauensinfrastruktur, die das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zur Verfügung stellt. Regierungsrätin Katrin Alder zeigt sich sehr erfreut, dass Ausserrhoden den ersten elektronischen Ausweis eingeführt hat. «Das Smartphone ist gerade bei 18- bis 25-Jährigen nicht mehr wegzudenken. Was liegt also näher, als diese Altersgruppe beim ersten nationalen digitalen Behördennachweis zu berücksichtigen?», so Alder an der Medienkonferenz am Freitag in Herisau. Der Kanton sei keineswegs wegen der Reihenfolge im Alphabet ausgewählt worden, sondern weil er sich offen zeige, Neues auszuprobieren. Bereits beim Behördenlogin des Bundes «Agov» fungierte Ausserrhoden als Testkanton. «Agov» kommt beispielsweise beim Login für «mein.ar» zum Einsatz. Lanciert wurde der eLFA durch das Bundesamt für Justiz (BJ), das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (asa) und das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden. Dieser dient zudem als Pilotprojekt im Hinblick auf die Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID). ⋌Fortsetzung auf Seite 3
Der elektronische Lernfahrausweis sei freiwillig, betont Andreas Vetsch, Leiter Strassenverkehrsamt AR und Präsident asa. «Das Hauptdokument ist nach wie vor der Lernfahrausweis in Papierform.» Die elektronische Form sei eine Ergänzung. Auch jene, welche vor der Einführung des eLFA die Theorieprüfung bestanden haben, könnten via Formular den elektronischen Ausweis noch beantragen, so Vetsch. Seit der Einführung wurden 89 elektronische Lernfahrausweise ausgestellt. «Es geht zwar nicht auf Knopfdruck, aber der Aufwand ist gering», sagt Vetsch.
Wer den eLFA vorweisen muss – zum Beispiel zu Beginn einer Fahrstunde oder aber in einer Verkehrskontrolle – kann dies via QR-Code tun. Anhand der übermittelten Daten können Fahrschulen oder die Polizei die Gültigkeit des Ausweises überprüfen. Der eLFA ist in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein anerkannt. Doch liesse sich ein solcher eLFA nicht fälschen? «Die Verifizierung funktioniert über die App des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin, deshalb muss der eLFA in der App des Fahrschülers zu finden sein – mit Screenshots ginge das nicht», sagt Andreas Lautenschlager, Mitglied Programmausschuss E-ID und Vizedirektor Bundesamt für Informatik und Telekommunikation. Fahrschülerinnen und Fahrschüler können dann entscheiden, ob sie alle Daten freigeben wollen oder ob die Fahrschule nur die Gültigkeit des Ausweises überprüfen darf. «Wenn die Fahrschule die restlichen Daten – Kategorie, Geburtsdatum, Adresse und so weiter – schon kennt, ist das kein Problem», so Lautenschlager.
Angedacht sei, dass das Pilotprojekt 2025 auf alle Fahrzeugkategorien und alle Kantone ausgebaut werde, sagt Lorenzo Cascioni vom ASTRA. Bis dahin lerne man aus den Erfahrungen aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. In den Grundzügen wird die E-ID voraussichtlich wie der eLFA funktionieren. Mit dem eLFA sollen vor der Inbetriebnahme der E-ID praktische Aspekte getestet werden. Zusätzlich zur Beantwortung von technischen Fragen soll das Pilotprojekt auch Erkenntnisse liefern, wie die Nutzerinnen und Nutzer mit einem digitalen Identitätsnachweis umgehen. Damit setzt der Bund seine praktischen Versuche im Hinblick auf die Entwicklung der E-ID fort. Bereits 2022 wurde der elektronische Personalausweis für Angestellte des Bundes getestet. Ausserdem können interessierte Behörden und Firmen seit etwas mehr als einem Jahr in einer Testumgebung mit der Technologie der geplanten Vertrauensinfrastruktur Erfahrungen sammeln.
Das E-ID-Programm des Bundes wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Das E-ID-Gesetz wurde am 19. März vom Nationalrat verabschiedet. Derzeit wird es vom Ständerat beraten. Es ist vorgesehen, dass die E-ID gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des neuen E-ID-Gesetzes ausgestellt wird. «Das könnte 2026 der Fall sein», sagt Lautenschlager. Ziel ist nicht, dass irgendwann alle behördlichen Ausweise nur noch digital existieren, sagt Rolf Rauschenbach vom Bundesamt für Justiz: «Hier besteht keine Ausweispflicht. So soll es auch keine Pflicht für digitale Ausweise geben. Die Papierlernfahrausweise behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit.» Grundsätzlich könne man sich vorstellen, dass künftig auch Strafregisternachweise, Mitgliederausweise von Vereinen oder Krankenkassennachweise auch in elektronischer Form ausgestellt werden.
Stefanie Rohner
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