Fabian Diem
will eine Weiterentwicklung der Stiftung Zeitvorsorge forcieren.
Der Einwohnerrat wird an der kommenden Sitzungen das Postulat zu den Vorfinanzierungen diskutieren. Archivbild: sro
Die Fraktion FDP/GLP, vertreten durch Einwohnerrätin Karin Jung und Einwohnerrat Rémy Chenevard, hat das Postulat «Gesunder Bilanzüberschuss durch Vorfinanzierung» bei der Gemeinde eingereicht.
Postulat Die Jahresrechnungen der Gemeinde Herisau der letzten Jahre haben mit positivem Gesamtergebnis abgeschlossen. Die erzielten Ertragsüberschüsse hat der Gemeinderat jeweils dem Konto «Bilanzüberschuss» zugewiesen, das auf rund 35,5 Millionen angewachsen ist. «Vor zehn Jahren betrug der Bilanzüberschuss der Gemeinde noch 11,2 Millionen. Diese stetige Zunahme ist auf eine zurückhaltende Budgetierung, steigende Steuereinnahmen sowie konsequente Sparbemühungen zurückzuführen, was in den letzten Jahren zu positiven Jahresabschlüssen geführt hat», heisst es im Postulat der FDP/GLP-Fraktion. Sie vermutet, dass ein hoher Bilanzüberschuss bedeutet, dass von den Steuerzahlenden über die Jahre mehr Mittel einverlangt wurden als zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nötig gewesen wäre.
«Ein stetig wachsender Bilanzüberschuss ist nicht per se als positiv zu werten – zumal dieser nicht anderweitig verwendet werden kann und als Reserve blockiert bleibt», heisst es weiter. Ein Abbau des Bilanzüberschusses ist nur möglich, wenn die Gemeinde einen negativen Jahresabschluss hätte. «Die FDP/GLP-Fraktion ist der Auffassung, dass die Gemeinde den Überschuss aktiv steuern soll. Artikel 2 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt das Haushaltsgleichgewicht und die Schuldenbegrenzung. Ziel ist ein mittelfristig ausgeglichenes Ergebnis, was sich zeitlich an einem Konjunkturzyklus von rund sieben Jahren orientiert. Der Bilanzüberschuss dient dabei als Reserve für konjunkturell schwache Jahre», so die Fraktion. Die Postulanten fänden es sinnvoll, wenn die Gemeinde eine Zielgrösse für den Überschuss festlegt.
Die Fraktion sieht die Verbuchung als gezielte Vorfinanzierung für bereits geplante und bewilligte Investitionsprojekte als wirksames Instrument zur Verwendung von positiven Jahresabschlüssen. Vorfinanzierungen sind zweckgebundene Reserven für bewilligte Investitionsvorhaben. «Sie werden gebildet, um die finanzpolitischen Auswirkungen von Investitionsspitzen zu brechen. Das Konto 'Vorfinanzierung' kann bei Realisierung der geplanten Projekte abgebaut beziehungsweise aufgelöst werden.» Im Postulat stellte die FDP/GLP-Fraktion dem Gemeinderat fünf Fragen. Gemeindepräsident Max Eugster erläutert unter anderem, weshalb die Vorfinanzierung aus seiner Sicht nicht wirklich etwas an der Situation verändern würde.
«Der Bilanzüberschuss ist eines der Konten beim Eigenkapital. Der Saldo eines Jahresabschlusses ist auf diesem zu verbuchen. Das FHG besagt, dass es hier keinen Bilanzfehlbetrag geben darf und wenn, dass dieser mittelfristig ausgeglichen werden muss», sagt Eugster. Das Eigenkapital der Gemeinde entstehe nicht per se durch den laufenden Betrieb, denn eine Gemeinde sollte keinen Gewinn erzielen, aber genügend Steuern und Gebühren einnehmen. Eine grosse Rolle spielten die regelmässigen Neubewertungen von Anlagen wie Liegenschaften oder Beteiligungen. In privatrechtlichen Unternehmen werde das Eigenkapital in gebundenes und freies Eigenkapital unterteilt. In der staatlichen Rechnungslegung sei diese Unterscheidung nicht nötig, da keine Gewinnausschüttung möglich ist. «Das Eigenkapital kann nur durch Rückstellungsbildung oder -auflösung oder durch Rechnungsergebnisse verändert werden, welche im Bilanzüberschuss oder -fehlbetrag eingelegt werden», meint Eugster. Werde eine Vorfinanzierung beschlossen, würden Beträge lediglich vom Konto des Überschusses auf ein anderes Konto im Eigenkapital verschoben. «Es wäre nur eine Verschiebung des Geldes – allerdings hätte es Auswirkungen», meint Eugster.
Nehme man von den 35 Millionen einen Betrag zugunsten der Vorfinanzierung für ein konkretes Projekt, bleibe es Teil vom Eigenkapital. Das FHG besagt, dass im Sinne einer Vorfinanzierung zweckgebundene Reserven für bewilligte Investitionsvorhaben gebildet werden können. «Das Geld muss aber analog der Amortisationsfrist des einzelnen Investitionsprojektes in Jahresbeträgen herangezogen werden», so Eugster. Er erklärt das laut Finanzhaushaltsgesetz die Anlagen des Verwaltungsvermögens einzeln auszuweisen und über die Nutzungsdauer des Investitionsgutes schrittweise abzuschreiben sind. «Das ist der entscheidende Satz. Am Beispiel Bahnhof ist dies verständlich. Während der Bauzeit erhalten wir Rechnungen – die Gesamtabrechnung ist aber noch nicht erstellt. Abschreibungen – und damit auch die jährliche Entnahme aus Vorfinanzierungen – beginnen erst, wenn die Schlussabrechnung des Projektes auf dem Tisch liegt. Daher könnten wir nicht einfach über den vollen Betrag aus der Vorfinanzierung verfügen und beispielsweise Rechnungen bezahlen», sagt Eugster.
Heisst: Läuft eine Abschreibung über 40 Jahre müsste auch die Vorfinanzierung über diese Zeit verteilt werden. «Jedes Jahr wäre ein Vierzigstel der Vorfinanzierung auflösbar», sagt Eugster. Daher ergebe die Vorfinanzierung für Herisau keinen Sinn. «Dies könnte Sinn ergeben, wenn eine Gemeinde gleich viel oder mehr Eigen- als Fremdkapital hat, was in Herisau mit einem Eigenkapitalanteil von nur 25,6 Prozent heute nicht der Fall ist. «Das Konto Bilanzüberschuss in dieser Situation zu reduzieren und unter Umständen wegen blockierter Mittel früher oder mehr Fremdkapital aufnehmen zu müssen, erachtet der Gemeinderat für nicht angebracht», meint Eugster.
Angesprochen auf die Vor- und Nachteile von Vorfinanzierungen, erläutert der Gemeindepräsident, dass der Vorteil das Brechen von Investitionsspitzen wäre. «Die Nachteile überwiegen. Es wäre ein Einschnitt in die Periodengerechtigkeit, welche die Aussagefähigkeit der Rechnung wesentlich beeinflusst. So sind Gesamtergebnisse der Jahre nicht mehr vergleichbar», so Eugster. Ausserdem fände eine Durchmischung der Finanzierungsformen – der Vor- und Nachfinanzierung – statt. Und: Vorfinanzierungen könnten nicht in schlechten Zeiten einmalig entnommen werden, sondern nur linear über die Abschreibungsdauer. «Der Gemeinderat will seine Jahresabschlüsse transparent für das betreffende Jahr vorlegen, seien sie positiv oder negativ.» Das Postulat wird an der kommenden Sitzung vom 17. September im Einwohnerrat diskutiert.
Stefanie Rohner
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