Ruth Inauen
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Die Volksinitiative «Finanzreferendum» möchte das fakultative Referendum für den Voranschlag der Gemeinde Herisau einführen. Dies brächte Verzögerungen und Unsicherheiten mit sich. Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, die Volksinitiative abzulehnen.
Referendum Dafür stellt der Gemeinderat eine Regelung zur Diskussion, die konkrete Änderungen am Voranschlag ermöglichen würde. Der Einwohnerrat entscheidet am 5. Juni darüber. Seit 2012 ist der Einwohnerrat für die definitive Verabschiedung des Voranschlags samt Steuerfuss zuständig. Damals beschlossen die Stimmberechtigten, auf die Möglichkeit des obligatorischen Finanzreferendums zu verzichten. Seither ist es zeitlich möglich, den Voranschlag erst Anfang Dezember im Einwohnerrat zu behandeln, was die Genauigkeit der Zahlen erhöht. Am 31. Oktober 2023 wurde die Volksinitiative «Finanzreferendum» eingereicht. Diese verlangt, dass die Stimmberechtigten das fakultative Referendum gegen den Beschluss des Einwohnerrates betreffend Voranschlag oder Festsetzung des Steuerfusses ergreifen können. Für die vom Gemeinderat empfohlene Ablehnung nennt er zwei Hauptgründe: Das fakultative Referendum würde noch mehr als das obligatorische Referendum den Entscheid hinauszögern, wann die Gemeinde ein bewilligtes Budget erhält. Grund dafür ist das Abwarten der 30-tägigen Frist, ob jemand das fakultative Referendum ergreift, plus die Zeit bis zur Urnenabstimmung. Das würde bedeuten, dass der verwaltungsinterne Budgetprozess vier Monate früher beginnen müsste. Dann, wenn viele Grundlagen für die Budgetierung noch nicht vorhanden wären. Dies würde die Ungenauigkeit des Budgets erhöhen. Sollte dann das Budget aufgrund des ergriffenen fakultativen Referendums abgelehnt werden, könnte der Einwohnerrat erst Anfang Februar des folgenden Jahres wieder über den Voranschlag befinden, der erneut dem fakultativen Referendum unterstehen würde.
Die Gemeinde könnte monatelang ohne genehmigten Voranschlag dastehen und dürfte nur die gebundenen Ausgaben tätigen. Als zweites Problem sieht der Gemeinderat den Umstand, dass bei einer Ablehnung des Voranschlags durch das Stimmvolk nicht klar wäre, wo gespart werden müsste. Zudem ist der Spielraum für Einsparungen bei Ausgaben, die zu 90 bis 95 Prozent gebunden sind – also durch rechtliche Grundlagen und bisherige Beschlüsse auszuführen sind – sehr klein. Der Gemeinderat empfiehlt deshalb die Volksinitiative zur Ablehnung. Stattdessen stellt er eine Regelung zur Diskussion, die im Kanton St. Gallen möglich ist: Wer das fakultative Referendum gegen den Voranschlag ergreift, muss angeben, welche Budgetposten in welchem Umfang geändert werden müssen. Ebenso muss bei einer verlangten Senkung des Steuerfusses angegeben werden, welche Budgetposten reduziert werden sollen, damit der Voranschlag im Gleichgewicht bleibt. Da auch diese Regelung zeitlich und inhaltlich Nachteile mit sich brächte, sieht er nur zwei Varianten: Entweder bleibt die Kompetenz beim Einwohnerrat oder es soll eine Abstimmung (obligatorisches Referendum) stattfinden. Das Instrument «fakultatives Finanzreferendum» für Voranschlag und Steuerfuss erachtet der Gemeinderat als prozesslähmend und ungeeignet. Dies auch, weil jede Ausgabe einer Rechtsgrundlage, eines bewilligten Voranschlagkredites und einer Ausgabenbewilligung bedarf, bevor sie getätigt werden kann. Die Ausgaben stammen aus festen Vorgaben oder schon gefällten Beschlüssen im Rahmen der Finanzkompetenzen der Gemeindeordnung; ein Voranschlag und die Festsetzung des Steuerfusses enthalten den Nachvollzug dieser.
pd
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