Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Der Gemeinderat kritisiert die Kostenverschiebung der Regierung. z.V.g.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat bei den Gemeinden ein Gesetz und eine Verordnung zur Entlastung des Staatshaushaltes in Vernehmlassung geschickt. Dabei will der Kanton selbst 8 Millionen Franken sparen, auf Kosten der Gemeinden sollen weitere 4 Millionen Franken gehen. Gemeindepräsident Max Eugster erläutert, warum der Gemeinderat das kritisiert.
Vernehmlassung Der Herisauer Gemeinderat anerkennt den Handlungsbedarf, lehnt jedoch eine Verschiebungsvorlage zulasten der Gemeinden ab und weist die vorliegende Umsetzung als untauglich zurück. Die Haltung deckt sich mit der Stellungnahme der Gemeindepräsidienkonferenz. Nach Ansicht des Gemeinderats handelt es sich bei den die Gemeinden betreffenden Massnahmen nicht um Entlastungen, sondern um Kostenverschiebungen auf die unterste Staatsebene. Zudem verkenne der Regierungsrat, dass die Gemeinden genauso von Kostenschüben in den Bereichen Gesundheit und Soziales sowie Schule betroffen seien – ohne diese auf eine untere Staatsebene verschieben zu können.
Der Gemeinderat anerkennt den Sparbedarf des Kantons. Wo verläuft die Grenze zwischen notwendiger Haushaltsdisziplin und einer unzulässigen Kostenverschiebung auf die Gemeinden?
Wenn die nötigen Unterhalts- und Entwicklungsinvestitionen der Gemeinden trotz hoher Haushaltsdisziplin – die in Herisau nachweislich besteht – durch kantonale Mehrbelastungen so abgebremst werden, dass sie eine Steuererhöhung auslösen, dann ist für mich eine Grenze klar überschritten.
Der Gemeinderat bezeichnet die vorgeschlagenen Massnahmen als «reine Kostenverschiebungen». Können Sie erklären, weshalb diese keine echte Entlastung darstellen?
Der Regierungsrat Ausserrhoden entlastet seine Rechnung, in dem er Kosten an die Gemeinden «weitergibt», die ja bezahlt werden müssen. Es sind deshalb keine Kosten, die aus Sicht der Steuerzahlenden wegfallen, sondern solche, die durch eine andere Staatsebene zu tragen sind.
Oder anders gesagt, der Regierungsrat will hier Kosten von der «einen Hosentasche» in die andere verschieben. Bezahlt werden müssen sie trotzdem. Er begründet sein Entlastungsprogramm mit einer Kostenentwicklung in Bereichen (Gesundheit, Soziales und Schule), von denen parallel auch die Gemeinden selber in den letzten Jahren massiv betroffen waren. Dies stört mich sehr. Eine echte Entlastung wären materielle Kosteneinsparungen auf Stufe des Kantons ohne Belastung der Gemeinden, was der Regierungsrat zu einem grösseren Teil ja auch machen will.
Der Regierungsrat argumentiert mit der Stabilisierung des Staatshaushalts. Verkennt er dabei deiner Meinung nach die finanzielle Lage der Gemeinden?
Ja, auch wenn Gemeinden in den letzten Jahren bessere Abschlüsse als budgetiert zeigen konnten, heisst das noch nicht, dass die finanzielle Lage so gut ist, dass sie einfach noch mehr Kosten des Kantons übernehmen können. Mit den bestehenden Investitionspendenzen und einem wachen Blick auf die Entwicklung der Verschuldung der Gemeinde befindet sich Herisau heute finanziell auf einer Gratwanderung.
Welche Auswirkungen haben die geplanten Massnahmen speziell auf Herisau – insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Schule?
Die geplanten Massnahmen haben keine direkten Auswirkungen auf die Bereiche Gesundheit, Soziales und Schule. Gerade in diesen Bereichen muss die Gemeinde aber genauso wie der Kanton massive Kostensteigerungen zur Kenntnis nehmen, die sie – anders als die übergeordneten Staatsebenen – nicht oder nur in geringem Masse steuern kann.
In der Vernehmlassung geht es unter anderem um die Verlagerung von Tourismusförderungskosten und eine neue Entschädigung für den Steuerbezug. Weshalb sind gerade diese Punkte für die Gemeinden problematisch?
Die Tourismusförderung betrifft einen kleinen Betrag, der sich je nach Umsetzung auf die Tourismusinstitutionen auswirken kann, indem Appenzell Ausserrhoden weniger Touristen verzeichnen wird, was wegfallende Einnahmen für die Hotellerie, das Gastgewerbe und weitere Betriebe bedeutet. Für die Gemeinde schlägt die neue Entschädigung für den Steuerbezug direkt und sehr stark zu Buche. Sie bedeutet einen Einnahmenausfall von ca. 1,375 Millionen Franken jährlich ab 2028, das heisst, es fallen allein durch diesen Betrag Einnahmen in der Höhe von fast 0,1 Steuereinheiten weg. Zur Erinnerung: vor einigen Jahren übernahm der Kanton den Steuerbezug auf seinen Vorschlag hin, die Gemeinden haben dieselbe Aufgabe zuvor während Jahrzehnten – kostenfrei – auch für den Kanton wahrgenommen.
Die Gemeinde Herisau rechnet vor, dass der Steuerfuss in Herisau um 0,2 Einheiten steigen müsste. Wie erklärt man diesen möglichen Schritt gegenüber der Bevölkerung?
Einerseits würde das vorliegende Entlastungsprogramm des Kantons die Gemeinde Herisau mit rund 1,4 Millionen belasten. Parallel ist auf Stufe Bund das Entlastungspaket 27 in Behandlung der Räte. Darin enthalten sind Kostenverschiebungen auf die Kantone. Darunter sind Massnahmen, die in Auserrhoden direkt auf die Gemeinden durchschlagen: zum Beispiel die Harmonisierung der Abgeltungsdauer von Integrationsmassnahmen. Daraus dürften der Gemeinde Herisau Mindererträge von weiteren zirka 655'000 Franken entstehen. Total rechnet die Gemeinde daher mit über zwei Millionen Franken Mehrbelastung. Das entspricht einem Wert zwischen 0,1 und 0,2 Steuereinheiten. Der Gemeinderat hat 2022 einen umfangreichen Einsparungsmasterplan erarbeitet, aus dem die zu verantwortenden Einsparungen umgesetzt wurden; mehr Einsparungen dürften die Einwohnerinnen und Einwohner teilweise empfindlich treffen. Daher ist die Frage berechtigt: Sollen die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Herisau auf Leistungen verzichten, weil der Kanton Kosten verschoben hat?
Der Gemeinderat verweist darauf, dass Herisau in den letzten zehn Jahren Mehrkosten geschultert hat, ohne die Steuern zu erhöhen. Wo liegen aus Ihrer Sicht die Grenzen dieser Belastbarkeit?
Durch kantonale Massnahmen wie das Entlastungsprogramm 2015 und 2016 sowie durch weitere übergeordnete Gesetzeserlasse wurde die Gemeinde Herisau gemäss damaligen Gesetzesvorlagen mit 2,97 Millionen netto (das heisst nach Anrechnung von gleichzeitigen Entlastungen für die Gemeinden) mehrbelastet. Die Kostenentwicklung seither lässt den Betrag per Jahresrechnung 2025 auf 3,76 Millionen anwachsen. Diese Beträge schulterte die Gemeinde, ohne bisher eine Steuererhöhung zu beschliessen. Nun sollen also nochmals zirka zwei Millionen dazukommen. Dies bedeutet, dass Herisau auf nötige und wertvolle Erhaltungs- und Entwicklungsmassnahmen verzichtet hat und gegenüber vergleichbaren Gemeinden Wettbewerbsnachteile eingeht.
Die Haltung des Gemeinderats deckt sich mit jener der Gemeindepräsidienkonferenz. Wie geschlossen treten die Gemeinden gegenüber dem Kanton auf – und welche Signalwirkung soll das haben?
Wie geschlossen die Gemeinden gegenüber dem Kanton auftreten werden, wird die Auswertung der Vernehmlassung zeigen. Dazu kann ich im Moment keine Angaben machen. Die Gemeindepräsidienkonferenz hat sich aber im selben Sinn vernehmen lassen.
Statt der aktuellen Vorlage fordert der Gemeinderat eine grundsätzliche Überprüfung der Aufgaben- und Finanzverteilung. Wie müsste ein solches Reformprojekt aussehen, damit es für die Gemeinden tragfähig ist?
Die Gemeindepräsidienkonferenz regt seit Jahren erfolglos an, eine gemeinsame grundsätzliche Aufgaben- und Finanzüberprüfung vorzunehmen. Aus meiner Sicht könnte es eine klarere Aufgabenverteilung mit entsprechenden Effizienzgewinnen bringen. Zusätzlich wäre es eine Gelegenheit zur Prüfung, ob auf Aufgaben auch verzichtet oder diese vereinfacht werden könnten. Ein Reformprojekt müsste aber aus der Gesamtsicht Kanton und Gemeinden angegangen und beurteilt werden. Mir ist dabei bewusst, dass dies Zeit in Anspruch nehmen wird.
Stefanie Rohner
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