Gabriela Eberhard
hat eine Interpellation zur Befalggung der Stadt zur Pride 2025 eingereicht.
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Die Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen nahm im vergangenen Jahr die Gemeindefachstelle für Datenschutz der Stadt St.Gallen unter die Lupe. Das Fazit: Der Fachstelle fehlt es an personellen Ressourcen.
Datenschutz Jährlich stattet die Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen einer Gemeindefachstelle für Datenschutz einen Arbeitsbesuch ab, im Berichtsjahr 2023 bei der Stadt St.Gallen. Dabei betrachtete die Fachstelle auch die Gesamtsituation der Datenschutzfachstelle der Stadt St.Gallen. Der Fachstelle, die der Finanzkontrolle angegliedert ist, stehen momentan 30 Stellenprozente zur Verfügung. Nach eingehender Prüfung im vergangenen Jahr kommt die kantonale Fachstelle für Datenschutz zum Schluss, dass dies angesichts des umfassenden Aufgabenkatalogs und der Grösse der Stadt St.Gallen zu wenig ist. So sei die Gemeindefachstelle zum Beispiel momentan nicht in der Lage, Aufgaben, wie etwa die Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, wahrzunehmen. Dies ist problematisch, da die Kontrolle der Datenschutzbestimmungen zu den gesetzlich verpflichtenden Aufgaben der Fachstelle gehört. Die kantonale Fachstelle empfiehlt daher die Stellenprozente aufzustocken und mit einer anderen organisatorischen Ausgestaltung zudem die Unabhängigkeit der Fachstelle zu stärken. «Die unabhängige Aufgabenerfüllung ist ein Kernelement der Datenschutzstellen. Behörden, die von den Datenschutzbehörden bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen über den Datenschutz kontrolliert werden, dürfen diese Tätigkeit nicht beeinflussen können. Die Unabhängigkeit ist auch wichtig für das Vertrauen der Bevölkerung», sagt Corin Suter Hellstern, Leiterin der Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen.
Die kantonale Fachstelle für Datenschutz prüfte 2023 unter anderem auch Lernfördersysteme, die sich an das Lern-Niveau von Schülerinnen und Schülern anpassen. Bei den Lernfördersystemen handelt es sich um ein digitales Übungs-, Förder- und Testtool. Es passt sich jeweils dem Lern-Niveau der Schülerinnen und Schüler an und stellt je nachdem andere Fragen. Die Lernfördersysteme werden in Auftragsdatenbearbeitung betrieben. Zum Zeitpunkt der Prüfung wurden Personendaten auch in Ländern mit einem nicht angemessenen Datenschutzniveau bearbeitet. Aufgrund der Empfehlung der Fachstelle hat die zuständige Stelle das Schlüsselmanagement geändert. Somit waren für Mitarbeitende in diesen Ländern keine Personendaten mehr ersichtlich. «Das ist besonders wichtig, weil es sich bei den Personendaten um Daten Jugendlicher handelt und das Lern-Niveau ersichtlich ist. Solche Daten bedürfen eines besonders hohen Schutzes», so Suter Hellstern.
Die Fachstelle für Datenschutz prüfte 2023 auch den Einsatz von Videoüberwachung. Nach wie vor hat der Kanton St.Gallen keine formelle gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung. Eine Videoüberwachung ist bei einem kantonalen Amt deshalb nur zulässig, wenn sie für die gesetzliche Aufgabenerfüllung unentbehrlich ist und es keine Massnahme gibt, die weniger in die Grundrechte eingreift. Zudem muss es bereits Vorkommnisse gegeben haben. Diese Voraussetzung waren bei den beurteilten Stellen gegeben. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Echtzeit-Beobachtungen. In diesem Fall werden keine Personendaten gespeichert. Allerdings müssen für eine Echtzeit-Beobachtung dieselben Voraussetzungen erfüllt sein, wie bei einer Aufzeichnung. Die Fachstelle für Datenschutz äusserte sich zudem zur automatisierten Fahrzeugfahndung. Es war vorgesehen, die Fahrzeuginsassinnen und –insassen bildlich zu erfassen. Damit entstünde eine sehr umfassende Datensammlung, die sehr viele Personen betrifft und dies ohne Anfangsverdacht. Aus datenschutzrechtlicher Sicht empfiehlt die Fachstelle auf die bildliche Erfassung zu verzichten.
Selim Jung
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