Fabian Diem
will eine Weiterentwicklung der Stiftung Zeitvorsorge forcieren.
Die Fälle von Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten konnten im Kanton St.Gallen dank konsequenter Ahndung im laufenden Jahr gegenüber dem Vorjahr schlagartig halbiert werden, wie die Regierung in Beantwortung einer Interpellation der SVP-Fraktion im Kantonsrat bekannt gibt.
Polizei Der Kanton verzeichnet in diesem Jahr 38 Fälle. 22 betreffen Schweizer und 16 Ausländer. Im letzten Jahr waren es 42 Schweizer und 37 Ausländer. In den letzten 15 Jahren gab es 575 tatverdächtige Personen mit schweizerischer und 407 mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Gemessen am Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung ist das daraus resultierende Verhältnis von 41 Prozent ausländischer Täterschaft jedoch wesentlich höher.
Aufgrund der massiven Reduktion der Fälle im laufenden Jahr zieht die Regierung den Schluss, dass die getroffenen Massnahmen mit konsequenten Anzeigen greifen. Dazu zählt auch die Erhöhung der Ausbildungszeit von einem Jahr auf zwei Jahre, womit auch das Verhalten gegenüber gewaltbereiten Personen verstärkt gelehrt und geübt werden kann. Zentrales Element der Gewaltprävention ist überdies das professionelle Bedrohungsmanagement. Im Rahmen der bevorstehenden Totalrevision des Polizeigesetzes sollen zudem das bewährte System sowie mögliche Verbesserungen mit Blick auf die Sicherheitsstrategie überprüft werden. Allerdings müssten notwendige Verbesserungen in erster Linie in der Verordnung und in internen Weisungen vorgenommen werden.
Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, gilt es auch, Polizistinnen und Polizisten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen, die häufig sind. Dies geschieht im Wesentlichen durch ein speziell geregeltes Verfahren, das der Kanton als einer der wenigen in der Schweiz anwendet. Dabei hat die Anklagekammer bei Strafanzeigen gegenüber Behördenmitglieder und Angestellten öffentlich-rechtlicher Institutionen zunächst der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zu erteilen. In der Mehrheit dieser Fälle erteilt die Anklagekammer infolge fehlender Anzeichen eines Fehlverhaltens keine Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafverfolgung. In den wenigen Fällen einer Eröffnung einer Strafuntersuchung wird ein Rechtsbeistand gewährt.
we
Lade Fotos..