Karin Thürlemann
setzt sich für mehr Biodiversität in den Gärten der Region St.Gallen ein.
Rückkehrhilfe wird durch mehrmaliges Ein- und Ausreisen wiederholt erschlichen.
Der Schutzbedarf der aus der Ukraine eingewanderten Roma-Gross-Familien beurteilt die St.Galler Regierung als fraglich.
Schutzstatus S Wie sie weiter in Beantwortung einer Interpellation von Mitte-Kantonsrat und Gemeindepräsident Boris Tschirky schreibt, hat Regierungsrat Marc Mächler als stellvertretender Chef des Justiz- und Polizeidepartementes mit einem Brief Bundesrat Beat Jans ersucht, umgehend Lösungswege zu erarbeiten, um zu verhindern, dass diese Personengruppe die Hilfsstrukturen für die Ukraine missbraucht.
Das kantonale Migrationsamt stellt nach der Regierung immer wieder fest, dass Roma-Familien die Schweiz kurz nach Gewährung des Schutzstatus und Belegung einer kommunalen Unterkunft wieder verlassen und dafür bei der erstmaligen Anreise auch von Rückkehrhilfe profitieren. Diese Familien reisen aber nach einigen Wochen wieder in die Schweiz ein, durchlaufen erneut das Verfahren zur Erlangung den Schutzstatus. Dieser wird erneut gewährt und sie werden wieder dem gleichen Kanton und der gleichen Gemeinde zugeteilt und erhalten eine neue Unterkunft – ehe sie dann wieder ausreisen. Dieser Ablauf wiederholt sich mehrmals, um immer wieder in den Genuss von Finanzhilfen zu kommen.
Weiter gibt die Regierung bekannt, dass in den Monaten November und Dezember 2023 dem Kanton St.Gallen 232 Personen mit Schutzstatus S zugwiesen wurden. Dass dabei die Hälfte Roma sind, wie Tschirky in seinem Vorstoss erwähnt hat, lässt sich nicht bestätigen, weil eine genaue Statistik fehlt. Jedenfalls hat sich die Zahl grosser Familien gehäuft, die oft nach Beanspruchung des Schutzstatus S und der Rückkehrhilfe wieder einreisen.
Dies erweist sich nach der Regierung dann als besonders störend, wenn eine Familie ohne Mitteilung die ihr zur Verfügung gestellte Unterkunft unordentlich verlässt und dann wieder zurückkehrt, um Hilfe unter dem Schutzstatus S zu beanspruchen, wobei die betroffene Gemeinde abermals die Kinder einschulen muss. Um diesen Missbrauch künftig zu verhindern, werden die Fälle durch den Kanton konsequent dem Staatssekretariat für Migration (SEM) gemeldet, das für die Prüfung der allfälligen Aufhebung des Schutzstatus zuständig ist. Selbst darf der Kanton diesbezüglich nicht tätig werden. Ausserdem prüft das Migrationsamt derzeit, inwiefern bei der biometrischen Erfassung für den Ausländerausweis die Echtheit der vorgewiesenen Pässe systematisch verbessert geprüft werden kann. Gemäss Tschirky sollen auch Fälschungen vorgekommen sein.
Zur allgemeinen Situation durch die grosse Zahl von Asylanten auf kommunaler Ebene erklärt die Regierung, dass die Möglichkeiten einer angemessenen und zweckmässigen Unterbringung in vielen Gemeinden ausgeschöpft sind. Eine besondere Belastung stellen die einreisenden Grossfamilien dar. Dies insbesondere, um den besonderen Bedürfnissen der Kinder auch in der Beschulung gerecht zu werden. Eine wachsende Herausforderung stellt die Suche nach Unterkünften, die Sozialhilfe und die gesundheitliche Betreuung dar.
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