Marzia Brenner
wollte sich an einer grossen Auktion ein Cartier Armband sichern.
Maria Pappas Kampf hat sich gelohnt. Der Kanton kommt finanziell entgegen.
Ein altes Postulat des St.Galler Stadtrates geht wenigstens teilweise in Erfüllung, indem Zentrumslasten im kantonalen Finanzausgleich besser abgegolten werden. Die finanzielle Entlastung ist allerdings an einige Forderungen an die Stadt gebunden.
Sonderlastenausgleich Nach einer von der Stadt eingeholten Studie verbleiben ihr nach Abzug der heutigen Finanzausgleichsbeiträge rund zwölf Millionen Franken an ungedeckten Zentrumslasten. Die Regierung möchte deshalb den Sonderlastenausgleich der Stadt temporär, das heisst vorderhand bis Ende 2028 um 3,7 Millionen Franken erhöhen, wobei 200'000 Franken für die ausserschulische Nutzung des Athletikzentrums eingeschlossen sind. Dazu kommt eine Entlastung von 1,48 Millionen beim öffentlichen Verkehr (Neuregelung für die Stadt- und Ortsbusse). Zusammengerechnet ergibt sich daraus eine Entlastung von drei Steuerfussprozenten.
Die Abgeltungserhöhung ist an die Bedingung geknüpft, dass im Hinblick auf den Wirksamkeitsbericht 2028 die Lastenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich Kultur sowie die Nutzung von Synergien zwischen Stadt- und Kantonspolizei eingehend geprüft werden. Die Regierung erhofft sich hier wohl Einsparungen. Wie die Regierung ausführt, ist die Stadt St.Gallen die einzige Gemeinde im Kanton mit einer eigenen Polizeiorganisation, was zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung führt. Deshalb möchte die Regierung auch eine Zusammenlegung der beiden Korps geprüft haben. Voraussetzung über eine Verlängerung des erhöhen Lastenausgleichs über 2028 hinaus ist eine weitere Fortsetzung der Sparbemühungen und die Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Stadt.
Der jetzige Wirksamkeitsbericht zum kantonalen Finanzausgleich zeigt gemäss Regierung, dass das Instrument grundsätzlich funktioniert, obwohl eine markante Vergrösserung der Unterschiede bei den Steuerfüssen festzustellen ist. Von einem horizontalen Finanzierungsmechanismus (Ausgleich unter Gemeinden) will die Regierung aufgrund der schwierigen politischen Durchsetzung vorderhand absehen. Die Vernehmlassung zu den Anpassungen im Finanzausgleich dauert bis Ende Januar 2024.
Im Vernehmlassungsbericht stellt die Regierung klar, dass in der Kantonshauptstadt die Investitionsrechnung die Finanzkraft übersteigt. In den Jahren 2014 bis 2021 habe sie für die Finanzierung der Investitionen 102 Millionen an Drittmitteln aufnehmen müssen. Auch in den kommenden Jahren werde mit diversen anstehenden Projekten in Kultur, Sport und Freizeit, Bildung, Verkehr sowie Umwelt und Raumordnung das tragbare Investitionsvolumen von 60 Millionen deutlich überschritten. In Anbetracht der Investitionsvorhaben und der hohen Verschuldung sei zu befürchten, dass die Stadt an Attraktivität verliere. Dies könne weder im Sinne des Kantons noch der Gemeinden sein, die von einer starken Kantonshauptstadt mit einem attraktiven Infrastrukturangebot profitierten. Aus diesen Gründen sei es angezeigt, den Sonderlastenausgleich zu überprüfen. Gewürdigt werden im Vernehmlassungsbericht auch die Sparanstrengungen der Stadt. Wirksam wird der neue Finanzausgleich und damit die Entlastung der Stadt ab 2025.
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