Nina Falk
Die Schauspielgruppe ermöglicht es Laien, auf der Bühne zu stehen.
Der St.Galler Stadtrat
Der Stadtrat informiert über die wichtigsten Jahresziele 2025, die sich aus der Vision 2030 und den Zielen der abgelaufenen Legislatur 2021–2024 ableiten.
Jahresziele Auf dem Weg zur Vision 2030 verfolgt der Stadtrat weiterhin die neun Handlungsfelder, aus denen im Folgenden die fünf wichtigsten Jahresziele vorgestellt werden. Neben diesen Handlungsfeldern gilt es, weitere Herausforderungen im Bereich Personal und Finanzen zu meistern. Insbesondere im Finanzbereich steht in diesem Jahr der Abschluss des fokus25-Programms an, gleichzeitig wird für die nächsten Jahre ein Programm zur Gesundung des städtischen Haushalts initiiert.
Die Stadt trägt weiterhin hohe ungedeckte Zentrumslasten. Ein beträchtlicher Teil davon entfallen auf den Kulturbereich. Ausgehend vom Auftrag des Kantonsrates aus dem Wirksamkeitsbericht 2024 soll zusammen mit dem Kanton ein Projekt initiiert werden. Im Rahmen dieses Projektes soll überprüft werden, wie die Aufgaben und Finanzierung im Bereich «Kultur» zwischen Stadt und Kanton entflechtet und ausgewogener verteilt werden können. Ziel im Jahr 2025 ist es, ein Projektauftrag von der Kantons-regierung und dem Stadtrat verabschieden zu lassen und das Projekt basierend auf einem Grundlagen-bericht zu starten.
Die wachsende Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie die steigende Nachfrage nach Tagesbetreuung führt zu einem Bedarf nach zusätzlichem Schul- und Betreuungsraum. Bauten sind jedoch teuer sind, und die finanzielle Lage ist angespannt. Ein ökonomischer Umgang mit Ressourcen ist deshalb gefordert. Aus diesem Grund hat sich die Direktion Bildung und Freizeit zum Ziel gesetzt, die Mehr-fachnutzung von Räumen durch die beiden eigenständig organisierten Betriebe Schule und Tagebe-treuung konzeptionell zu klären und mit der Umsetzung zu beginnen.
In den letzten Jahren hat sich das Konsumverhalten von Süchtigen verändert. Ein Teil der Drogenab-hängigen ist vermehrt im öffentlichen Raum präsent und konsumiert auch dort. Dadurch nehmen auch die Ängste, Rückmeldungen und Beschwerden von Anwohnenden und Gewerbetreibenden zu, was die Stadtpolizei und die Stiftung Suchthilfe stärker fordert. Und nicht zuletzt verschlechtert sich die Si-tuation dieser Süchtigen durch soziale und gesundheitliche Desintegration. Als wichtiger Beitrag zur Schadensminderung für Drogenabhängige und Bevölkerung soll ein geschützter Konsumraum ge-schaffen werden. Ein entsprechendes Konzept wird in Zusammenarbeit mit der Stiftung Suchthilfe in diesem Jahr erarbeitet.
Die Fernwärme spielt eine Schlüsselrolle zum Erreichen der Ziele des Energiekonzepts 2050. Durch jedes weitere Gebäude, das an die Fernwärmeversorgung angeschlossen wird, reduziert sich der Ver-brauch von fossilen Brennstoffen in St.Gallen. Im Jahr 2050 soll knapp die Hälfte des Wärmebedarfs der Stadt St.Gallen über Fernwärme gedeckt werden. In diesem Jahr soll die Planung des Fernwär-meleitungsbaus für 2025–2029 durch die Stadtwerke abgeschlossen sein, mit dem städtischen Tief-bauamt koordiniert und mit der Umsetzung begonnen werden.
Gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz, PBG, welches seit 2017 in Kraft ist, erarbeitet die Stadt St.Gallen derzeit die Ortsplanungsrevision. Diese umfasst nicht nur die Rahmennutzungspla-nung (Zonenplan und Baureglement) sondern infolge der notwendigen Entflechtung von Nutzungs- und Schutzbestimmungen weitere Planungsinstrumente (Zonenplan «Schutzgebiete», Schutzinven-tare, Schutzverordnungen). Im Jahr 2025 soll ein Fokus auf Arbeitsplatzgebiete gelegt werden. Die Erarbeitung der Instrumente erfolgt unter Federführung der Stadtplanung und wird durch eine Gruppe aus diversen Interessenvertretungen und Politik begleitet. Voraussichtlich im Jahr 2026 folgt eine öf-fentliche Mitwirkung. Die Rechtserlasse werden der öffentlichen Planauflage unterstellt.
pd
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