Claudia Wetter
St.Galler Gerichte wollen erhöhte Geschäftslast mithilfe von IT bewältigen.
Symbolbild.
Die Einbruchdiebstähle im Wohnbereich weisen in der Region St.Gallen trotz der Festnahme zweier Serieneinbrecher eine steigende Tendenz auf. Die Ostschweizer Polizeikorps ermittelten zwar zahlreiche Diebe und Einbrecher, diese mussten jedoch nach Abschluss der Tatbestandsermittlung usanzgemäss wieder freigelassen werden.
Lokalkriminalität Dies geschah unter anderem wegen fehlender rechtsgenüglicher Beweise oder aufgrund geringer Deliktssummen. Auch das Mitführen von Diebesgut oder Einbruchwerkzeugen führt kaum zu Untersuchungshaft. Dies liegt einerseits an der begrenzten Anzahl verfügbarer Haftplätze, andererseits an den hohen damit verbundenen Kosten. In einem aktuellen Fall musste ein Nordafrikaner, der sich illegal in der Schweiz aufhielt und mehrere Einbruchwerkzeuge mitführte, noch während der laufenden Ermittlungen freigelassen werden. Er stellte einen erneuten Asylantrag und wurde mit einem Passagierschein zum Bundesasylzentrum Altstätten entlassen. Weitere Möglichkeiten bestehen in der Einleitung eines Schnellverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, der Zuführung an eine andere Kantonspolizei bei einer ausserkantonalen ersten Tat oder in einer Wegweisung aus dem Kanton mit Aufenthaltsverbot.
Eine weitere Hürde für Inhaftierungen stellt die gesetzliche Vorgabe dar, dass eine Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht erforderlich ist. Neben einem dringenden Tatverdacht muss mindestens ein weiterer Haftgrund vorliegen, etwa Flucht-, Kollusions- oder Wiederholungsgefahr. Trotz dieser Einschränkungen sind polizeiliche Ermittlungserfolge von grossem Wert. Die Fahndung wird durch interne Ausschreibungen fortgeführt, was in vielen Fällen zur Aufdeckung weiterer schwerwiegender Delikte führt. In der Folge kommt es nicht selten doch noch zu Inhaftierungen und Sanktionen durch Strafbefehle der Staatsanwaltschaft oder durch Gerichtsurteile. Dennoch äussern sich Polizistinnen und Polizisten im Kanton St.Gallen zunehmend frustriert darüber, dass ermittelte Delinquenten häufig unmittelbar wieder freigelassen werden müssen.
Innerhalb nur einer Woche kam es in der Region zu einer Vielzahl solcher sofortigen Freilassungen aufgrund der geltenden Vorschriften. Dabei wird in Kauf genommen, dass die Betroffenen erneut Straftaten begehen, was sich immer wieder bestätigt. Bei zwei eingereisten Bulgaren wurden gefälschte Ausweise sowie ein Störsender sichergestellt. Nach der polizeilichen Erfassung durften sie weiterreisen. Auch zwei Rumänen und eine Rumänin, die mit einem Mercedes unterwegs waren und mit Diebstählen in Verbindung gebracht wurden, konnten ihre Reise fortsetzen. Drei weitere Rumänen wurden schlafend in ihrem Fahrzeug auf einem Waldweg angetroffen. Es stellte sich heraus, dass sie in mehreren Ländern wegen Einbruchdiebstählen und bandenmässigen Diebstahls polizeilich bekannt sind. Nach Abschluss der Amtshandlungen wurden auch sie auf freien Fuss gesetzt. Weitere drei Rumänen, die mit einem Cadillac aus Österreich eingereist waren, führten gestohlene Liköre und Musikboxen mit.
Nach der Identitätsfeststellung durften sie nach Österreich zurückreisen. Ebenfalls umgehend freigelassen wurde ein Russe, der nach einem versuchten Ladendiebstahl in St.Gallen kontrolliert und mit einer 30-tägigen Wegweisung belegt wurde. Bereits eine Stunde später wurde er erneut von der Polizei angehalten. Er war fahrunfähig, trotz Führerausweisentzugs mit einem gemieteten Fahrzeug unterwegs und führte diverses Deliktsgut mit sich. Dennoch wurde er nach der Einvernahme wiederum auf freien Fuss gesetzt.
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