Fabian Diem
will eine Weiterentwicklung der Stiftung Zeitvorsorge forcieren.
Symbolbild.
Die St.Galler Regierung lehnt eine Bewilligungspflicht für die Haltung potenziell gefährlicher Hunderassen ab und stellt damit dem Kantonsrat den Antrag, die entsprechende Motion der grünen Kantonsrätin Margot Benz aus der Stadt St.Gallen abzulehnen.
Hundegesetz Die Regierung argumentiert, es sei nicht erwiesen, dass bestimmte Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Fachliteratur und internationale Studien zeigen gemäss Regierung, dass Beissvorfälle hauptsächlich durch Erziehung, Haltung, Sozialisation und situative Umstände beeinflusst werden und nicht durch die Rassenzugehörigkeit. Weiter existiere weder national noch international eine einheitliche Abgrenzung, welche Rassen als potenziell gefährlich gelten. Die kantonalen und ausländischen Listen würden sich erheblich unterscheiden und immer wieder angepasst, was ein Hinweis auf die fehlende Wissenschaftlichkeit solcher Regelungen sei. Kantone mit Sonder-regelungen, etwa zu bestimmten Rassen oder zu Ausbildungspflichten, hätten bisher keine positiven Effekte auf Häufigkeit oder Schwere belegt.
Ein Sicherheitsgewinn durch Sonderregelungen sei nicht nachweisbar. Eine erhöhte Gefahr durch den Zuzug von Halterinnen und Haltern aus Kantonen mit Regulierungen liessen sich nicht nachweisen. Die Regierung legt dar, dass durch die Einführung zusätzlicher Regelungen für die öffentliche Hand erheblicher personeller und finanzieller Aufwand entstehe, ohne dass ein konkreter Sicherheitsgewinn zu erwarten wäre. Stattdessen sei angezeigt, weiterhin auf eine konsequente Einzelfallbeurteilung zu setzen, die die Hundegesetzgebung schon heute ermögliche. Konkreter Anlass für den Vorstoss war für Margot Benz die Tatsache, dass im vergangenen Sommer eine Frau in Altstätten von einem Pitbull schwer verletzt wurde. Sie argumentierte, solche Fälle kämen immer wieder vor, weshalb der Kanton St.Gallen, wie in den benachbarten Kantonen Zürich und Thurgau bereits erfolgt, die Haltung von gefährlichen Hunden stärker regulieren müsse. Auch eine obligatorische Hundekurspflicht sei im Kanton nicht eingeführt worden, nachdem diese Pflicht auf Bundesebene wieder abgeschafft wurde.
Gemäss Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St.Gallen (AVSV) ist die Gesamtmenge der Biss- und Aggressionsmeldungen im letzten Jahr nach einem Rekord im Jahr davor ganz leicht rückläufig und liegt bei rund 600. Indessen ist ein starkes Anwachsen in den letzten zehn Jahren zu beobachten, lag die Zahl der Fälle doch 2015 noch unter 400. Vielleicht hat sich auch das Meldeverhalten geändert. Indessen wurden im letzten Jahr 91 Fälle von übermässiger Aggression und von auffälligem Verhalten von Hunden gemeldet – so viele wie nie zuvor. Das AVSV kann den Anstieg nicht konkret begründen. Jedenfalls wird erklärt, dass viele Tierhaltende überfordert seien, weil sie sich vor der Anschaffung zu wenig Gedanken gemacht oder sich ihre Lebensumstände verändert haben. Weiter spielen für das AVSG mangelnde Fachkenntnis und mangelndes Verantwortungsbewusstsein eine Rolle.
Franz Welte
In diesem Bereich macht Blinde Kuh unter Hinweis auf die Statistik keinen Sinn. Ein womöglich schwer bissgeschädigtes Kind und dessen Eltern werden dies nicht verstehen. Ein alternativer Vorschlag: Eine positive Wesensprüfung des/der künftigen Hundehalters/Hundehalterin als Voraussetzung für das Halten von Hunden oder anderen Haustieren mit grossem Schadenspotenzial.
Walter Lendi antworten
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