Grüne fordern strengere Regeln für Baumfällungen in der Stadt
Die Praxis bei Fällgesuchen sorgt erneut für Streit zwischen Kritik an Bürokratie und Vorwürfen ungenügenden Baumschutzes.
Nach dem «Grünen Gallustal» gehört zur Pflege eines alten Baumbestandes die vorsorgliche Pflanzung junger Bäume, die die Funktion ältere Vorgänger nach einer allfälligen Fällung rascher übernehmen können. Im Bild ein Lösungsvorschlag für die alte Linde auf dem Gallusplatz. Bild: Grünes Gallustal/GSI Architekten
Die Praxis bei Fällgesuchen sorgt erneut für Streit zwischen Kritik an Bürokratie und Vorwürfen ungenügenden Baumschutzes.
Fällgesuche In Beantwortung des Vorstosses von FDP-Stadtparlamentarier Raphael Lüchinger ist der St.Galler Stadtrat näher auf die Bewilligungspraxis eingegangen. Seit 1.November 2024 ist das Baumschutzgebiet auf die ganze Stadt St. Gallen ausgedehnt. Die Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter, gemessen ein Meter über dem Boden, untersteht der Bewilligungspflicht. Die Gesuche können mit der Beantwortung eines Fragebogens eingereicht werden. Letztes Jahr nahm die Stadt insgesamt 110 Fällgesuche (Vorjahr 94) entgegen. Davon wurden 93 bewilligt. Die Bewilligung wird erteilt, wenn das Interesse an der Fällung das Interesse an der Erhaltung überwiegt. Mit der Bewilligung kann namentlich bei vorgesehenen Überbauungen, eine angemessene Ersatzpflanzung verfügt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 55 Tage. 43 Prozent der Gesuche konnten letztes Jahr innert 30 Tagen erledigt werden. Einsprachen verlängern die Verfahrensdauer deutlich. Die Bearbeitungsdauer hält der Stadtrat für akzeptabel.
Sowohl das Amt für Baubewilligungen als auch die Baubewilligungskommission der Stadt St.Gallen stützen sich in der Entscheidfindung auf die fachliche Stellungnahme von Stadtgrün.Für Fällgesuche können gemäss Gebührentarif 50 bis 500 Franken erhoben werden. Eine Rückkehr zum vereinfachten Verfahren, das die Stadt St. Gallen vor dem Entscheid des Baudepartements angewendet hat, ist aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen gemäss dem Stadtrat nicht möglich.
In einer Stellungnahme zum Vorstoss und der Antwort des Stadt-rates hält das «Grüne Gallustal» fest, dass das Bewilligungsverfahren keineswegs als bürokratischbezeichnet werden könne. Die Tatsache, dass die allermeisten Fällgesuche gutgeheissen würden, zeige, dass der Baumschutz durch die Stadt sehr zurückhaltend angewendet werde. Es werde immer nochzu schnell zur Motorsäge gegriffen. Kränkelnde Bäume würden sichmit Hilfe von Spezialisten oft noch jahrelang halten, wie das prominente Beispiel der Linde auf demGallusplatz zeige. Dass es in Einzelfällen zu abweichenden Meinungen und Verzögerungen kommen könne, liege in der Natur der Sache. Angesichts der Bedeutung des Themas und der ersten Erfahrungen mit dem erweiterten Baumschutz erachtet das «Grüne Gallustal» griffige Regeln wie sie beispielsweise die Stadt Bern kennt, auch in St. Gallen als prüfenswert: «Gelegenheit zur Diskussion wird sich bei der anstehenden Totalrevision von Bau- und Zonenordnung (BZO) bieten. Angesichts der Situation braucht es jetzt keine politischen Lippenbekenntnisse zu Bäumen und ihrem Schutz, es braucht jetzt Taten.»
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