Claudia Wetter
St.Galler Gerichte wollen erhöhte Geschäftslast mithilfe von IT bewältigen.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat die Strafuntersuchungen im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen rund um die Evangelische Gemeinde Hof Oberkirch eingestellt.
Missbrauchsfälle In beiden Fällen war die Verjährungsfrist bereits abgelaufen. Auslöser der erneuten Strafuntersuchung war ein Fernsehbeitrag vom Oktober 2023, in dem eine mutmasslich Betroffene öffentlich über ihre Erfahrungen sprach. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft ein zuvor sistiertes Verfahren wegen des Verdachts auf Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern gegen unbekannte Täterschaft wieder auf.
Im Fall einer ersten Lehrperson zeigte die Prüfung der Anzeige, dass die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war. Ein Verfahren wurde deshalb gar nicht erst eingeleitet. Anders verlief die Untersuchung gegen eine zweite Lehrperson: Hier wurden umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, die jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht ergaben. Auch in dieser Konstellation war die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Beide Entscheide sind mittlerweile rechtskräftig.
pd
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