Roche Hufnagl
Kunstschaffende hauchen dem Bahnhof Bruggen neues Leben ein.
Nicht alle St.Galler Bratwürste entsprechen den Vorgaben.
St.Galler Bratwürste enthalten nicht immer das, was ihre Hersteller versprechen. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in St.Gallen (AVSV) hat in zertifizierten St.Galler Metzgereien mit Stichprobenkontrollen insgesamt 15 St.Galler Bratwürste und fünf St.Galler Kalbsbratwürste IGP amtlich erhoben und analysiert. Sieben der 20 Würste mussten analytisch beanstandet werden.
Fleischkontrolle Bei vier Proben waren die mikrobiologischen Werte für Enterobacteriaceen (Fäkalindikatoren) überschritten und bei einer Probe zusätzlich der Wert der aeroben mesophilen Keime (AMK). Dies kann auf unsaubere Produktionsbedingungen, ungenügende Erhitzung oder schlechte Hygiene hindeuten. Bei zwei Proben wurde der deklarierte Salzgehalt und bei einer St.Galler Bratwurst IGP der deklarierte Fettgehalt überschritten. Eine St.Galler Olma-Bratwurst IGP überschritt den maximal zulässigen Bindegewebsanteil nach Pflichtenheft und bei einer weiteren konnte kein Kalbfleisch nachgewiesen werden, weshalb das AVSV beide Würste als täuschend beanstandet hat. Bei sechs Proben wurde zusätzlich die Kennzeichnung reklamiert. Das AVSV hat die Zertifizierungsstelle der St.Galler Bratwurst über die festgestellten Mängel in Kenntnis gesetzt.
Die Betriebe, bei denen die mikrobiologischen Werte die gesetzlichen Vorgaben nicht enthielten, wurden aufgefordert, ihre Produktionsprozesse so anzupassen, dass die Produkte den hygienischen Anforderungen entsprechen. Wörtlich ergänzt das AVSV: «In allen Fällen wurden Massnahmen ergriffen, um die Produktqualität zu verbessern, damit die Freunde der St.Galler Würste diese auch weiterhin gesetzeskonform mit einem Bürli ohne Senf geniessen können. Weitere amtliche Kontrollen werden folgen.»
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