Michelle Kolb
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Seit Anfang Juli dürfen in Schwimmbäder alkoholische Getränke ausgegeben werden - natürlich mit den entsprechenden Altersvorschriften.
Mit dem III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz hebt der Kanton St.Gallen das bisherige Verbot des Alkoholausschanks in Schwimm- und Strandbädern auf. Seit 1. Juli dürfen Betreiber alkoholische Getränke ausschenken – die Stadt als Betreiberin von vier Freibädern begrüsst die Entscheidung.
Freibäder Seit 1. Juli ist es amtlich: Baselland und Basel-Stadt sind die einzigen Kantone, in deren Schwimmbädern kein Alkohol an Badegäste verkauft werden darf. In den letzten 30 Jahren galt dies auch für St.Gallen, weil die Regierung 1994 das Ausschankverbot als präventive Massnahme gegen Alkoholmissbrauch erstellte. Das Baden unter Alkoholeinfluss galt nicht nur als gesundheitsgefährdend, sondern auch als lebensgefährlich.
Dass alkoholisiert zu schwimmen keine gute Idee ist, davon sind auch die 33 Personen, die im September 2022 mit der Motion «Alkoholverbot in der Badi aufheben» an den Kantonsrat traten, überzeugt. Dennoch waren sie der Meinung, dass sich das Verbot leicht umgehen liesse, indem man alkoholische Getränke direkt von zu Hause mitnimmt. Die Motionäre argumentierten, dass der Konsum von alkoholischen Getränken in Schwimmbädern in anderen Kantonen nicht zu einer erhöhten Unfallgefahr geführt hat und die Eigenverantwortung der Badegäste im Vordergrund stehen sollte. Zudem werde der bürokratische Aufwand für die Betreiber reduziert, da keine baulichen Massnahmen mehr erforderlich sind, um Bereiche für den Alkoholausschank abzugrenzen. Nachdem die Motion im Kantonsrat mit grosser Mehrheit angenommen wurde und die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, hat die Regierung die neuen Bestimmungen per 1. Juli in Kraft gesetzt.
«Wir freuen uns über diesen Entscheid», sagt Roland Hofer, Abteilungsleitung Anlagenbetrieb Bildung und Freizeit der Stadt St.Gallen. Die neue Regelung biete mehr Flexibilität und trage den Wünschen der Badegäste Rechnung. «Wir sehen keine ausserordentlichen Gefahren», sagt Hofer. Deswegen sollen auch keine besonderen Massnahmen ergriffen werden. «Wir zählen auf die Eigenverantwortung unserer Badegäste und sind überzeugt, dass wir diesbezüglich keine Probleme haben werden», so der Abteilungsleiter. Natürlich werde das Personal sensibilisiert und geschult, keinen Alkohol an Minderjährige zu verkaufen, ebenso wenig wie an betrunkene Personen.
Während sich Hofer dezidiert positiv über den Entscheid äussert, sieht Bruno Wessner, Leiter Facility Management der Stadt Gossau, noch keinen Handlungsbedarf. «Die Aufhebung der kantonalen Bestimmung im Gastwirtschaftsgesetz tangiert das Konsumverbot von Alkohol in unseren städtischen Nutzungsvorschriften nicht unmittelbar.» Seit dem 26. September 2012 ist der Konsum von Alkohol verboten und das Gastwirtschaftspatent für den Freibad-Kiosk enthält keine Bewilligung für den Ausschank. «Wenn im Frühjahr 2026 das neue Hallenbad Buechenwald kombiniert mit dem Freibad eröffnet wird, werden wir die Nutzungsvorschriften überprüfen», erklärt Wessner. Während im Kanton St.Gallen die Gemeinden ab sofort darüber entscheiden können, ob in ihren Schwimm- und Freibädern Alkohol ausgeschenkt werden soll, ist dies in der Badi Rehetobel bereits der Fall, wie Roman Hasler, Präsident der Badigenossenschaft Schwimmbad Rehetobel ausführt. «Gemäss meinen Informationen haben wir bisher keine negativen Erfahrungen gemacht.» Der Grossteil der Badegäste bestehe aus Familien und diejenigen, die Alkohol konsumieren, seien meist Personen, die sich mit Freunden zum Feierabend ein Bier gönnen.
Von Benjamin Schmid
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