Claudia Wetter
St.Galler Gerichte wollen erhöhte Geschäftslast mithilfe von IT bewältigen.
Die Fanarbeit für die Gewaltprävention erachtet die St.Galler Regierung weiterhin als wichtig und wertvoll. Daran ändere sich durch die Streichung des jährlichen Beitrags von 54‘000 Franken an den Verein für sozioprofessionelle Fanarbeit nichts, erklärt sie in Beantwortung eines politischen Vorstosses im Kantonsrat.
Gewaltprävention Weiter macht die Regierung darauf aufmerksam, dass der Kanton unabhängig von der Fanarbeit des FC St.Gallen eigene Massnahmen trifft, um die Sicherheit im Umfeld von Grossanlässen und Fussballspielen zu gewährleisten. Dazu gehöre nicht nur die aktive Polizeiarbeit vor Ort. Die präventive Polizeiarbeit werde ebenfalls aktiv gefördert und versärkt. Bei der Fanarbeit setze die Polizei Szenekenner ein, die zum Beispiel bei Lagebeurteilungen mitwirken, mit den Fans mitreisen, vor und im Stadion mit den Fans in Kontakt stehen und dadurch deeskalierend wirken können. Daran ändere auch die Streichung des kantonalen Beitrags nichts. Eine Streichung sei als vertretbar beurteilt und im Rahmen des Entlastungspakets entsprechend vorgeschlagen worden. Zudem würden die Stadt und der FC St.Gallen selbständig Beiträge an die sozioprofessionelle Fanarbeit leisten.
Auf die Frage, ob nicht ein Beitrag aus dem Lotteriefonds möglich sei, antwortet die Regierung, dass gemäss den geltenden Lotteriefonds-Richtlinien nur Vorhaben mit Projektcharakter gefördert werden können. Alternativ können ausserordentliche, über den regulären Betrieb hinausgehende Vorhaben gefördert werden, etwa die Weiterentwicklung eines Angebots. Schliesslich weist die Regierung darauf hin, dass der Kantonsrat der Streichung des Beitrags zwar zugestimmt, jedoch auch den Auftrag erteilt habe, das Gesuch in die nächste Lotteriefonds-Botschaft aufzunehmen. Entsprechend werde das Vorhaben in der kommenden Frühlingssession im Kantonsrat erneut diskutiert und allenfalls beschlossen.
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