Ruth Inauen
Die 20. Guggennacht Engelburg ist die letzte, die sie organisiert.
Die Stadt St.Gallen erhält vom Kanton keine zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Sonderlastenausgleich.
Die gemäss Eco Plan ungedeckten Zentrums- und Sonderlasten der Stadt St.Gallen von 36 Millionen Franken werden im neuen kantonalen Finanzausgleich 2025 bis 2028 nicht ausgeglichen. Es bleibt gemäss Wirksamkeitsbericht der Regierung bei den bereits im Kommentar zum Budget 2024 publizierten zusätzlichen 3,7 Millionen aus dem Sonderlastenausgleich.
Stadtfinanzen Dabei handelt es sich nur um eine befristete Erhöhung mit Auflagen. Vor allem erwartet die Regierung die konsequente Weiterführung der Sparanstrengungen der Stadt. Die Gesamtentlastung der Stadt beläuft sich mit der Entlastung beim öffentlichen Verkehr auf 5,1 Millionen oder 2,9 Steuerprozente.
Zwar anerkennt die Regierung, dass sich die Stadt St.Gallen in einer finanziell unerfreulichen Situation befindet. Der grosse Investitionsbedarf und die damit verbundenen Aufwände in der Investitionsrechnung würden die Finanzkraft übersteigen. In den Jahren 2014 bis 2021 musste die Stadt für die Finanzierung der Investitionen rund 102 Millionen an Drittmitteln aufnehmen. Auch in den kommenden Jahren werde mit diversen anstehenden Projekten in Kultur, Freizeit und Sport, Bildung, Verkehr und Umwelt das tragbare Investitionsvolumen von jährlich 60 Millionen deutlich überschritten. Die herausfordernde Situation der Stadt sei nicht auf eine deutliche Zunahme der Zentrumslasten zurückzuführen, sondern auf langfristige strukturelle Faktoren. Aus all diesen Gründen sei es angezeigt, schreibt die Regierung weiter, die aktuelle Höhe des Sonderlastenausgleichs zu überprüfen.
Die Regierung anerkennt generell die Herausforderungen für die Stadt, die mit dem heutigen Selbstbehalt und weiteren nicht abgegoltenen Mehrbelastungen verbunden sind, doch sie macht auch darauf aufmerksam, dass der Kanton ebenfalls mit einer anspruchsvollen Situation konfrontiert ist. Dies schränke die Möglichkeiten des Kantons aktuell ein. Daher weist die Regierung auf die mögliche Erschliessung von Synergien zwischen der Stadt- und der Kantonspolizei hin. Die Kantonshauptstadt sei die einzige Gemeinde im Kanton mit einer eigenen Polizeiorganisation, was ihr eine erhebliche Mehrbelastung bringe. Deshalb möchte die Regierung zusammen mit der Stadt eine engere Zusammenarbeit beziehungsweise die Zusammenlegung prüfen. Die von der Stadt vorgeschlagene vertiefte Überprüfung der Lastenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich Kultur ist aus der Sicht der Regierung angebracht, ebenso wie die Prüfung einer sinnvollen Hub-Strategie für den öffentlichen Verkehr. (Dabei sollen nicht mehr alle regionalen Linien ins Zentrum geführt werden, sondern am Stadtrand enden, was auch der Stadt finanzielle Vorteile bietet). Den hohen Steuerfuss von 141 Prozent führt die Regierung auch darauf zurück, dass die Steuerkraft der Stadt im Verhältnis zum Kantonsmittel rückläufig ist. Die Stadt habe deshalb im Verhältnis zum Durchschnitt je Kopf finanzielle Einbussen erlitten. Zu einer wesentlich besseren finanziellen Situation der Stadt könnte ein horizontaler Finanzausgleich (Ausgleichsbeiträge unter Regionsgemeinden) unter Berücksichtigung der Dienstleistungen des Zentrums für die Regionsgemeinden bringen. Doch davon möchte die Regierung, wie auf Grund der Diskussionen im Kantonsrat anzunehmen war, aufgrund einer politischen Gesamtbeurteilung absehen. Die Vernehmlassung bestätige insgesamt die Haltung der Regierung, wird festgehalten. Gesamthaft beurteilt die Regierung nach der Überprüfung durch die BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG in Basel den heute geltenden kantonalen Finanzausgleich als gut funktionierend. Es werden daher nur wenige Änderungen vorgenommen.
Von Franz Welte
Lade Fotos..