Oskar Seger
schaut mit Vorfreude auf die bevorstehenden Fasnachtstage.
Symbolbild.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts zum Pilotprojekt zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche vom 12. September 2023 sind bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen insgesamt fünf Strafanzeigen eingegangen. Sämtliche Verfahren sind inzwischen abgeschlossen worden; sie wurden entweder eingestellt oder nicht an die Hand genommen.
Missbrauchsfälle Vier der Anzeigen wurden von den Bistümern St.Gallen und Chur eingereicht. Eine weitere Anzeige ging von einer Privatperson ein und richtete sich gegen einen ausländischen Priester. Seit September 2023 befasste sich die Staatsanwaltschaft mit insgesamt fünf Priestern in der Rolle als Beschuldigte sowie mit zehn mutmasslich geschädigten Personen mit Bezug zum Kanton St.Gallen. Da es sich bei vier der Priester um Mitarbeitende öffentlich-rechtlich anerkannter Kirchgemeinden handelte, leitete die Staatsanwaltschaft die Anzeigen an die Anklagekammer des Kantons St. Gallen weiter. Diese ist in solchen Fällen für das sogenannte Ermächtigungsverfahren zuständig. Die Anklagekammer prüfte jeweils die Verdachtslage und erteilte grundsätzlich die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens. In zwei Fällen trat sie jedoch nicht auf das Ermächtigungsersuchen ein beziehungsweise verweigerte die Ermächtigung.
In einem dieser Fälle hatte die beschuldigte Person die vorgeworfenen Handlungen nicht als Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft im Kanton St. Gallen begangen. Die Staatsanwaltschaft prüfte daraufhin die Verdachtslage eigenständig, nahm das Verfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Inzest jedoch nicht an die Hand, da die Taten bereits verjährt waren. Im zweiten Fall verweigerte die Anklagekammer die Ermächtigung zur Strafverfolgung, weil der beschuldigte Priester krankheitsbedingt dauerhaft verhandlungsunfähig war. Eine Strafverfolgung wegen sexueller Handlungen mit Kindern, des Missbrauchs einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person sowie wegen Vergewaltigung war damit nicht möglich. Mit der Nichterteilung der Ermächtigung fand das Verfahren seinen Abschluss. Der Beschuldigte ist inzwischen verstorben. Das Verfahren gegen den ausländischen Priester wegen sexueller Nötigung wurde auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft St. Gallen von der Staatsanwaltschaft Augsburg in Deutschland übernommen und dort ebenfalls eingestellt.
Insgesamt erliess die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen in vier von zehn geprüften Sachverhalten eine Nichtanhandnahmeverfügung wegen sexueller Handlungen mit Kindern, da sich die eingetretene Verjährung unmittelbar aus den Akten ergab. In weiteren vier Fällen, bei denen der Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern bestand und die Verjährung noch nicht eingetreten war, wurden umfangreiche Abklärungen vorgenommen, um die Verdachtslage zu verdichten. Diese Untersuchungen gestalteten sich als zeitintensiv und komplex. Die beschuldigten Personen bestritten die Vorwürfe. Gleichzeitig liessen sich die Aussagen der mutmasslich Geschädigten, die zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen waren, nicht ausreichend konkretisieren. Teilweise konnten sich Betroffene nicht mehr an strafrechtlich relevante Geschehnisse erinnern oder diese zeitlich nicht eindeutig einordnen. Andere signalisierten, dass sie kein Interesse an einer erneuten Auseinandersetzung mit den Vorfällen hätten, da sie diese für sich als abgeschlossen betrachteten. In der Gesamtschau gelang es der Staatsanwaltschaft trotz sorgfältiger und aufwändiger Ermittlungen in keinem der angezeigten Fälle, die Verdachtslage so weit zu erhärten, dass eine Anklage hätte erhoben werden können. Entsprechend wurden alle Verfahren eingestellt.
pd
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