Der 35-Liter-Unterflurgebührensack der Stadt St.Gallen ist mit einem Preis von 10 Franken nur halb so teuer wie der gewöhnliche 35-Liter-Gebührensack.
18.04.2026 13:00
Keine Ungleichbehandlung durch Unterflur-Sackgebühr
Nach dem Stadtrat ist mehr als eine Kehrichtgebühr rechtlich zulässig
Keine Ungleichbehandlung sieht der St. Galler Stadtrat durch die Schaffung von preisgünstigeren Kehrichtsäcken für Unterflurbehälter («U-Säcke»), wie er in Beantwortung einer Einfachen Anfrage von SVP-Stadtparlamentarier René Neuweiler darlegt. Das Abfallreglement sehe nicht nur eine einzige Gebühr pro Gebührensackvolumen vor, wie der Fragesteller annehme.
Kehrichtabfuhr Weiter weist der Stadtrat auf das Bundesgericht hin, das eine Gehdistanz von 350 Metern für die Kehrichtentsorgung als zumutbar erachtet. 98,8 Prozent der Unterflurbehälter in der Stadt liegen innerhalb dieser Distanz. Damit besteht für den Stadtrat keine rechtlich unzulässige Ungleichbehandlung. Die Nutzung von Unterflurbehältern trägt zu einem sauberen Stadtbild bei, weshalb sie zu fördern ist. Ausserdem führt sie zu einer effizienteren Logistik, da weniger Säcke einzeln einzusammeln sind.
Den günstigeren Preis für «U-Säcke» für die Unterflurbehälter ist nach dem Stadtrat ein Jubiläumsgeschenk zum 50. Geburtstag des Kehrichtsackes. Die Aktion bewirkt einen einmaligen (geplanten) Reserveabbau der Spezialfinanzierung von 1,1 Millionen über die Laufzeit von zirka anderthalb Jahren. Ob der «U-Sack» auch längerfristig angeboten werden soll und gegebenenfalls zu welchem Preis, wird nach einer Evaluation entschieden. Bei einer definitiven Einführung des «U-Sacks» wäre eine Anpassung des Abfallreglements erforderlich.
Wie in einer Einführungsphase üblich, wurden die Fälle von einzeln bereitgestellten günstigeren «U-Säcken» kulant behandelt. Die Zahl falsch bereitgestellter «U-Säcke» nahm aber zu, weshalb die Praxis ab letztem Dezember geändert wurde. Die Säcke werden mit einem Kleber versehen und durch den Abfallcontroller untersucht.
we