Claudia Wetter
St.Galler Gerichte wollen erhöhte Geschäftslast mithilfe von IT bewältigen.
Die Zahl der Schutzmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz ist im Kanton St.Gallen auch 2024 weitgehend konstant geblieben. Der neue Kennzahlenbericht zeigt zudem eine zunehmende Individualisierung der eingesetzten Massnahmen.
Sozialewesen Der Kanton St.Gallen liegt leicht unter dem nationalen Durchschnitt. Im Bereich des Erwachsenenschutzes bestanden im Jahr 2024 für 5'326 volljährige Personen insgesamt 5'350 Schutzmassnahmen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von rund einem Prozent. Setzt man diese Entwicklung ins Verhältnis zur ebenfalls wachsenden Bevölkerung, zeigt sich jedoch, dass die Zahl der Massnahmen seit 2013 insgesamt weitgehend stabil geblieben ist. Weiter rückläufig ist die Anzahl umfassender Beistandschaften, bei denen betroffenen Personen die Handlungsfähigkeit vollständig entzogen wird. Diese Form der Massnahme nahm erneut ab, konkret um weitere 50 Fälle. Gleichzeitig verzeichnet der Bericht eine Zunahme bei den sogenannten massgeschneiderten Beistandschaften. Dazu zählen Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaften, die sich im Umfang der Unterstützung und der Einschränkung der Handlungsfähigkeit unterscheiden und je nach Situation auch kombiniert werden können. Im Jahr 2024 stieg ihre Zahl um 126 Massnahmen. Diese Entwicklung weist darauf hin, dass die KESB-Fachpersonen die individuellen Lebenslagen sorgfältig prüfen und Schutzmassnahmen zunehmend passgenau ausgestalten. Auch im Kindesschutz zeigen sich weitgehend konstante Verhältnisse. Für 3'003 Kinder und Jugendliche bestanden im Berichtsjahr insgesamt 3'960 Kindesschutzmassnahmen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 33 Massnahmen beziehungsweise ebenfalls rund ein Prozent. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen sowohl im Kindes- als auch im Erwachsenenschutz leicht unter dem Schweizer Durchschnitt. Schweizweit stehen durchschnittlich 31 von 1'000 Minderjährigen sowie knapp 15 von 1'000 volljährigen Personen unter einer Schutzmassnahme. Im Kanton St.Gallen sind es 30 von 1'000 Minderjährigen und zwölf von 1'000 volljährigen Personen. Der Kennzahlenbericht beleuchtet zudem die Situation bei Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien. Die Anzahl der platzierten Kinder und Jugendlichen ist sowohl bei zivilrechtlichen als auch bei strafrechtlichen Platzierungen, bei Notfallunterbringungen und in Pflegefamilien leicht zurückgegangen. Gleichzeitig sind die durchschnittlichen Tageskosten gestiegen. Als Grund dafür wird unter anderem die zunehmende Komplexität einzelner Fälle genannt.
pd
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