Gabriela Eberhard
hat eine Interpellation zur Befalggung der Stadt zur Pride 2025 eingereicht.
In diesem Haus an der Engelgasse 20 wurde der 79-jährige Millionär umgebracht worden.
Vor zwanzig Jahren wurde ein damals 79-jährige Millionär in seiner Wohnung in seinem St.Galler Altstadthaus an der Engelgasse 20 mit eingeschlagenem Schädel tot aufgefunden. Der Mordfall bleibt trotz intensiven Ermittlungen und einer ausgesetzten Belohnung von 10'000 Franken bis heute ungeklärt.
Tötungsdelikt Ein Bekannter wollte den 79-Jährigen aufsuchen. Von der Strasse aus sah er Licht in seinem Zimmer und das Flimmern des Fernsehers. Er ging hinauf und wunderte sich, dass die Wohnungstüre nicht wie üblich abgeschlossen war. Dann die grausige Entdeckung im Korridor. M. lag bestialisch erschlagen in seinem Blut. Sofort verständigte der Bekannte die Polizei.
In der näheren Umgebung genoss M. als tüchtiger Kaufmann und Meister eines Handwerks Respekt. Er war aber auch als Homosexueller bekannt, der oft Besuch von Burschen hatte. Erst kurz vor seinem Tod hatte ihn ein thailändischer Freund besucht. Diesem hatte er sein Haus überschrieben, während er sich ein Wohnrecht sicherte. In Thailand besass M. ein Ferienhaus, in dem er sich oft aufhielt, vier Monate lang auch vor der Tat. Immer wieder reiste M. auch nach Bulgarien. Er galt unter den Strichjungen als Geizkragen, weil er trotz seines ansehnlichen Vermögens jeweils nur den damals üblichen Minimaltarif bezahlte. Einem Bekannten soll M. anvertraut haben, dass er einen Erzfeind habe, der ihn bedrohe.
Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt wurde in einem Schacht beim Friedhof Feldli das leere Portemonnaie von M. und daneben ein Hammer gefunden, bei dem es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die Tatwaffe handelte. Er entsprach einem handelsüblichen Modell. Die Polizei fragte die Öffentlichkeit, ob jemand Angaben zum Hammer machen könne oder ob er irgendwo fehle. Doch es gingen keine brauchbaren Hinweise ein.
In den vier Monaten nach der Tat wurden durch die Kantonspolizei über 250 Personen befragt oder überprüft. Fünf Personen mussten kurzfristig festgenommen werden, weil sich gegen sie Verdachtsmomente ergeben hatten. Diese konnten jedoch ausgeräumt werden. Ein Verdächtigter soll kurz nach der Tat nach Thailand gereist und dort unauffindbar sein.
Der St.Galler Privatdetektiv Sterios Vlachos hatte seinerzeit Aufträge für den Millionär ausgeführt und recherchierte in diesem Fall ebenfalls intensiv, wobei er Parallelen zu einem Mordfall in Wittenbach feststellte, als ein Betagter auf gleiche Weise umgebracht wurde. Er hegt einen Verdacht, doch trifft dies eine Person, der etliche andere Delikte zugeordnet wurden, die aber inzwischen Suizid begangen hat.
Sechs Jahre nach der Tat meldete sich eine männliche Person am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen und schilderte den Strafverfolgungsbehörden anschliessend, dass er als Täter des Tötungsdeliktes in Frage kommen könnte. Der Mann wurde in der Folge festgenommen, der Haftrichter verfügte auf Antrag Untersuchungshaft. Die Abklärungen führten zu keinem Zusammenhang, weshalb der Mann nach 40 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Er war schon wenige Tage nach der Tat durch die Polizei kontaktiert und befragt worden. Es wurde auf freiwilliger Basis eine DNA-Probe erhoben, welche keine Anhaltspunkte zur Eröffnung eines Strafverfahrens ergeben hätte.
Auf Anfrage erklärt die medienbeauftragte Staatsanwältin Daniela Dobler, dass das Strafverfahren gegen die unbekannte Täterschaft seit 2012 sistiert sei: «Seit dem Datum der Sistierungsverfügung wurden keine Verfahrenshandlungen, insbesondere Befragungen, mehr durchgeführt.» Auf die Frage, ob dennoch eine Aufklärung möglich und realistisch erscheine, erklärt Dobler: «Die Möglichkeit einer Aufklärung besteht, sollten künftig neue Ermittlungsansätze vorliegen. Wie realistisch dies im konkreten Fall ist, kann von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht beurteilt werden.»
Von Franz Welte
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