Michelle Kolb
Wir unterstützen Jugendliche mit Behinderungen bei der Stellensuche.
Die Auslastung der NUK ist aktuell hoch.
Ausbauprüfung Seit Auflösung des «Schlupfhuuses» in St.Gallen ist für die Notfallunterbringung für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren die Notunterkunft St.Gallen (NUK) zuständig, geführt vom St.Galler Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene. Die kantonale Bewilligung lautet auf eine durchschnittliche Jahresauslastung von sechs Plätzen. Vorübergehend können situativ bis höchstens 9 Kinder gleichzeitig betreut werden. Wie die Regierung in Beantwortung einer Interpellation von SP-Kantonsrätin Andrea Schöb-Sturzenegger darlegt, ist die Auslastung der NUK hoch. Aufgrund der hohen Auslastung wird aktuell geprüft, welche Möglichkeiten für den Ausbau eines Platzangebotes bestehen. Um die Problematik der Elternbeiträge zu beseitigen, ist kantonal ein Gesetzgebungsprojekt in Arbeit. Dabei werden neben der Finanzierung auch die Zuständigkeiten und die Aufgabenteilung umfassend beleuchtet und gegebenenfalls angepasst.
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