Politbombe in St.Gallen: Stadtrat überschreitet Kompetenzen um über 115 Millionen Franken
Der Stadtrat legte viel Geld für die Pensionskasse zurück und band es länger als vorgesehen. Der Kanton rügt nun den Stadtrat.
Der Stadtrat legte viel Geld für die Pensionskasse zurück und band es länger als vorgesehen. Der Kanton rügt nun den Stadtrat.
Stadt Am Donnerstagvormittag verschickte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Stadt St.Gallen eine Medienmitteilung. Für viele Bürgerinnen und Bürger dürfte ihr Inhalt schwer verständlich sein.
Kurz gesagt: Der Stadtrat entschied Ende 2022 allein über 133 Millionen Franken. Dabei hätte die Bevölkerung darüber abstimmen müssen. Zu diesem Schluss kam die GPK. Sie reichte deshalb nach jahrelanger Analyse und Aufarbeitung eine Aufsichtsbeschwerde beim Kanton ein. Der Kanton entschied: Der Stadtrat hat seine Kompetenzen überschritten.
Im Jahr 2013 stimmte die St.Galler Bevölkerung der Verselbstständigung der städtischen Pensionskasse zu und bewilligte dafür 189 Millionen Franken. Effektiv wurden rund 133 Millionen Franken benötigt. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Ausfinanzierung der Pensionskasse als sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht eingebracht.
Gemäss den Abstimmungsunterlagen von 2013 entfällt dieser Verwendungsverzicht, wenn eine bestimmte Voraussetzung erfüllt ist. Trittdieser Fall ein, kann die Stadt die Mittel zur Finanzierung ihrer Arbeitgeberbeiträge einsetzen.
Diese Voraussetzung dürfte in absehbarer Zeit erreicht sein, doch hat der Stadtrat im Jahr 2022 mit der Pensionskasse eine zusätzliche Vereinbarung abgeschlossen, welche die Verwendung dieser Mittel weiterhin einschränkt. Damit weicht er von den Annahmen ab, die der Abstimmung von 2013 zugrunde lagen.
Nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) handelt es sich dabei um eine neue finanzielle Verpflichtung. Aufgrund der Höhe des Betrags wäre dafür ein Entscheid des Volkes erforderlich gewesen. Der Stadtrat verzichtete jedoch auf eine Volksabstimmung. Die GPK erhob deshalb Aufsichtsbeschwerde beim Kanton. Dieser kam ebenfalls zum Schluss, dass es sich um eine neue Ausgabe handelt und die entsprechende Kompetenz nicht beim Stadtrat liegt. Der Entscheid des Stadtrats im Alleingang zu entscheiden war somit nicht rechtens.
Der Stadtrat reagierte noch amselben Tag mit einer Stellungnahme.
Inhaltlich hält er fest, dass die Zuständigkeitsfrage unklar gewesen sei und deshalb ein externes Rechtsgutachten eingeholt wurde. Dieses kam zum Schluss, dass der Stadtrat zuständig sei. Die kantonale Aufsicht und die GPK beurteilen die Rechtslage jedoch anders.
Mittlerweile hat die Stadt die Pensionskasse zu Verhandlungen zur Anpassung der Vereinbarung eingeladen «mit dem Ziel, einen für alle Seiten – Stadtrat, Pensionskasse, Geschäftsprüfungskommission, Stadtparlament – politisch und (finanz-) rechtlich akzeptablen Kompromiss zu finden, der auch die Interessen der in der Pensionskasse versicherten aktiven und ehemaligen Mitarbeitenden berücksichtigt», so der Stadtrat.
«Sollte es zu einer neuen Vereinbarung kommen», so der Stadtrat in der Stellungnahme weiter «muss diese durch das Parlament, allenfalls durch das Volk abgesegnet werden». Da bleibt die Frage: Warum liess der Stadtrat nicht gleich von Beginn das Volk darüber abstimmen?
Einen Tag nach der Mitteilung der GPK äusserte sich die SVP-Fraktion. Sie unterstützt den Entscheid des Kantons und dankt der GPK. Die Partei spricht von einem Skandal. Für die SVP ist die zentrale Frage klar: Wer entscheidet über 133 Millionen Franken? Ihre Antwort: das Volk und sicher nicht der Stadtrat.
Die Partei verlangt, dass man den Fall von Beginn weg neu aufrollt. Der Stadtrat habe das Geld als Vermögenswert geführt, obwohl der Stadtrat in der Stadtparlamentsvorlage von 2013 gesagt hat, dass der Betrag in der Bilanz nicht aktiviert werden kann. «Dennoch wurde er aktiviert, ohne ihn über die Investitionsrechnung abzuschreiben», so die SVP.
Die Partei vermutet, dass der Stadtrat dies mit der Begründung getan hat, dass das Geld später in Form einer Verrechnung zurückkommt, respektive es mit der Bilanzanpassung aufgrund von der Rechnungslegung (RMSG) unter den Tisch gekehrt werden kann. Mit dem Entscheid von 2022 sei diese Annahme jedoch hinfällig geworden, denn nun werde es vermutlich 20 Jahre nicht zurückkommen – wenn überhaupt.
Nach Ansicht der SVP führt dies dazu, dass die Stadt auch künftig jährlich rund 18.5 Millionen Franken Arbeitgeberbeiträge aus laufenden Mitteln – sprich den Steuern – finanzieren muss, anstatt diese mit derReserve verrechnen zu können, sobald die Voraussetzung erfüllt ist. «Das sind 18.5 Millionen, welche die maroden Stadtfinanzen hätten entlasten können. Das ist zu viel Geld, um schon wieder zur Tagesordnung über zu gehen», sagt RenéNeuweiler, SVP-Stadtparlamentarier und GPK-Mitglied.
Der Kanton stufe die Vereinbarung als neue Ausgabe ein. Deshalb soll das Volk entscheiden. Die SVP fordert jedoch die Vereinbarung aufzuheben, da sie vermutlich widerrechtlich ist. «Wenn die Pensionskasse nicht einlenkt und keine oder keine andere Lösung gefunden wird, dann soll die Bevölkerung abstimmen», so Neuweiler. Ob Verantwortliche persönlich belangt werden sollen, lässt die Partei offen und hofft noch auf eine gütliche Einigung mit der Pensionskasse, sodass sich diese Frage nicht stellt und für die Stadtfinanzen kein Schaden entsteht. Neuweiler sagt: «Das ist wirklich eine riesen Kiste, wie wir es in diesem Umfang vermutlich in der Stadt St.Gallen noch nie gesehen nie haben.»
Die SVP und Neuweiler üben vor allem Kritik am Stadtrat und fragen sich, wie er sich dermassen von der Pensionskasse über den Tisch ziehen lassen konnte. Die Partei schreibt: «Andernorts mussten Verantwortliche bereits für deutlich kleinere Fehlentscheide politische Konsequenzen ziehen, unabhängig davon, ob diese vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sind.»
Die Co-Fraktionspräsidentin derSP Stadt St.Gallen, Angelica Schmid-Baerlocher, weist den Vorwurfeines bewussten Fehlverhaltens zurück. Im Zentrum stehe die Frage der Rückzahlungsmodalitäten eines Kredits und der Zuständigkeit. Der Stadtrat habe seinen Entscheid rechtlich prüfen lassen und sei davon ausgegangen, zuständig zu sein. «Dies als bewusste Kompetenzüberschreitung zu bezeichnen, greift zu kurz.» Entscheidend sei, wie die Vereinbarungzustande kam und welche Hintergründe bestanden.
Zur Verantwortung sagt Schmid-Baerlocher, der Stadtrat trage diese vollumfänglich. Er habe komplexe Fragen sorgfältig geprüft und sich beraten lassen. «Gerade in einem fachlich und rechtlich anspruchsvollen Dossier ist der Stadtrat dazu verpflichtet.» Im Vordergrund habe die Verantwortung gegenüber dem Personal gestanden sowie der Schutz der Versicherten. «Der Stadtrat handelte nach Treu und Glauben.»
Personelle Konsequenzen siehtdie SP nicht. Den Entscheid des Kantons nehme man ernst und akzeptiere ihn. Auch der Stadtrat tue das. Nun gehe es darum, mit der Pensionskasse Lösungen zu finden. «Wichtig ist uns, dass dieses komplexe Geschäft korrekt dargestellt und nicht politisch zugespitzt wird.»
Die Darstellung von jährlich entgehenden Zinsen weist Schmid-Baerlocher zurück. «Es handelt sich nicht um Zinsen.» Bei erfüllten Bedingungen würde die Stadt jährlich einen Teilbetrag zurückerhalten. Diese Mittel seien jedoch zweckgebunden und dienten der Deckung der Arbeitgeberbeiträge und dem Abbau von Schulden aus der Ausfinanzierung der Pensionskasse. Eine direkte Verbindung zur aktuellen Finanzlage der Stadt zieht die SP nicht.
Den Vorwurf, der Stadtrat habe mit dem Geld gezockt, weist sie klar zurück. «Nein, es ging nie um spekulative Geldflüsse.» Es gehe ausschliesslich um die Rückzahlungsmodalitäten eines noch nichtfälligen Kredits. Für das weitere Vorgehen setzt die SP auf Verhandlungen. Der Stadtrat führe diese bereits. Ziel sei eine Lösung, die für alle Seiten tragfähig ist.
Marino Walser
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