Claudia Wetter
St.Galler Gerichte wollen erhöhte Geschäftslast mithilfe von IT bewältigen.
Die St.Galler Kantonalbank-Halle muss noch besser ausgelastet werden.
Die St.Galler Regierung äussert sich zurückhaltend zur Interpellation im Kantonsrat mit dem Titel «Ist die Olma auf nachhaltigem Genesungskurs?». Sie verweist dabei auf die Vorgaben des Aktienrechts, räumt aber ein, dass die aktuelle Situation der Olma Messen St.Gallen AG von den Annahmen im Kantonsratsbeschluss vom 15. Februar 2023 abweicht.
Messen Die Regierung sieht das Unternehmen in der Pflicht, die entstandenen Finanzierungslücken anderweitig zu schliessen. Bei der Kapitalerhöhung sei eine gewisse Sättigung spürbar, die Zeichnungsfrist laufe jedoch weiterhin.
Der Geschäftsgang im vergangenen Jahr sowie weitere Massnahmen, insbesondere im Bereich der Arealentwicklung, stimmen die Regierung zuversichtlich, dass die Olma die finanziellen Herausforderungen aus eigener Kraft bewältigen kann. Einerseits wird die Aktienzeichnung fortgesetzt, andererseits hat das Unternehmen im November 2024 ein umfassendes Effizienzprogramm mit verschiedenen Sparmassnahmen definiert und umgesetzt. Operativ befinde sich das Unternehmen gemäss Finanzplan auf Kurs.
Zudem sei es gelungen, mehrere neue Messe- und Eventformate zu lancieren, darunter preXon, olmaPlaza, das Olma Openair sowie ein Schlagerfestival. Darüber hinaus konnten neue Veranstaltungen akquiriert werden, etwa das Jubiläum von Camion Transport, der Internationale Zungenband-Kongress, eine Silvesterparty sowie Fäascht-Konzerte. Parallel dazu prüft das Unternehmen erneut, inwiefern sich die Situation durch eine gezielte Weiterentwicklung des Areals verbessern lässt.
Weiter betont die Regierung, dass sie gemeinsam mit der Stadt St.Gallen in engem Austausch mit den Führungsorganen der Olma Messen St.Gallen AG steht. In regelmässigen Abständen werde die finanzielle Lage des Unternehmens beurteilt. Im vergangenen Jahr habe dabei insbesondere die Sicherung der Liquidität im Vordergrund gestanden. Zum Austausch gehören auch Massnahmen, die eine Mitwirkung der öffentlichen Hand erfordern, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung des Olma-Areals zur Verbesserung der Ertragslage. In diesem Zusammenhang würden auch mögliche Unterstützungsleistungen thematisiert.
Klar hält die Regierung fest, dass sie nicht befugt ist, über die Informationsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre hinaus Auskunft zu erteilen. Eine Sonderrolle für den Kanton besteht dabei nicht, obwohl er mit einem Aktienanteil von 18,38 Prozent der zweitgrösste öffentlich-rechtliche Aktionär ist. Die Stadt St.Gallen ist mit 26,63 Prozent die grösste Aktionärin. Gemeinsam haben die beiden öffentlichen Eigentümer eine Eigentümerstrategie entwickelt.
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