Michelle Kolb
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Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking werden aktuell zu wenig geschützt.
Häusliche Gewalt Die Motion «Gefährliche Rechtslücke im polizeilichen Bedrohungsmanagement schliessen!» der Stadt-St.Galler SP-Kantonsrätin Monika Simmler empfiehlt die Regierung dem Plenum zur Gutheissung. Bei häuslicher Gewalt und Stalking etwa ergibt sich heute die unbefriedigende Situation, dass das Opfer ungenügend geschützt werden kann. Eine gefährdende Person mit im Thurgau verhängtem Kontaktverbot (zum Beispiel in Bezug auf eine Ex-Partnerin), kann sich vorübergehend im Kanton St.Gallen aufhalten oder die betroffene Person grenzüberschreitend kontaktieren. Der Kanton St.Gallen ist in diesem Fall nicht befugt, einzuschreiten. Das soll sich gemäss Regierung durch einen neuen Passus bei der absehbaren Totalrevision des Polizeigesetzes ändern. Dort soll mit der Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage sichergestellt werden, dass die St.Galler Polizei- und Strafverfolgungsbehörden über die Kompetenz verfügen, kantonalrechtliche Anordnungen anderer Kantone im Bereich des Gewaltschutzes zu vollziehen und Verstösse zu ahnden.
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