Stadt soll in die Höhe wachsen
Die Stadt St. Gallen will mit der Ortsplanungsrevision die Voraussetzungen für weiteres Wachstum schaffen, ohne grössere Flächen neu einzuzonen.
Stadtpräsidentin Maria Pappa bei der Vorstellung der Ortsplanungsrevision. Bild: we
Die Stadt St. Gallen will mit der Ortsplanungsrevision die Voraussetzungen für weiteres Wachstum schaffen, ohne grössere Flächen neu einzuzonen.
Ortsplanung Die Ortsplanungsrevision soll die räumlichen Voraussetzungen schaffen, damit St. Gallen langfristig Platz für 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie 100 000 Arbeitsplätze gemäss Vision bietet. Grössere Einzonungen in das Baugebiet sind dafür nicht nötig. Gleichzeitig soll eine gute Freiraumqualität in genügender räumlicher Ausdehnung erhalten bleiben.
Qualitätsvolle Innenentwicklung
Im Zentrum der Revision stehen damit nach Stadtrat Markus Buschor eine qualitätsvolle Innenentwicklung, die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, der Schutz wertvoller Kultur- und Naturgüter sowie die Sicherung der Lebensqualität auch für kommende Generationen.
Nach Stadtplaner Florian Kessler soll sich St. Gallen nach innen entwickeln. Zusätzlicher Wohn- und Arbeitsraum soll dort entstehen, wo bestehende Infrastrukturen gut genutzt werden können. Höhere Nutzungsmöglichkeiten sind künftig mit konkreten Anforderungen an Gestaltung und Aufenthaltsqualität zu verbunden.
Nach Kessler stärkt die Ortsplanungsrevision die klima- und biodiversitätsgerechte Stadtentwicklung. Dazu gehören die Sicherung wichtiger Freiräume, Vorgaben zum ökologischen Ausgleich sowie ein gezielter Schutz wertvoller Bäume, Hecken und Landschaftsräume.
Bestehende naturnahe Strukturen sollen erhalten und bei neuen Bauvorhaben stärker berücksichtigt
werden. Vermehrte Dach- und Fassadenbegrünungen leisten einen Beitrag zum ökologischen Ausgleich. Ein weiteres Anliegen der Revision ist die klare Trennung von Nutzung und Schutz. Während Zonenplan und Baureglement die zulässigen Nutzungen regeln, werden Schutzbestimmungen für Natur-, Landschafts- und Kulturgüter in eigenständigen Schutzverordnungen zusammengefasst. Dies verschafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit.
Inkraftsetzung frühestens 2032
Buschor spricht davon, dass nun im «Planungsmarathon» die zweite Streckenhälfte erreicht wird. Noch in diesem Jahr soll neben der ersten Mitwirkung eine Vorprüfung durch den Kanton erfolgen. Nächstes Jahr stehen die Anpassungen und der Einbezug der Gewässerräume auf dem Programm sowie die zweite Mitwirkung. 2028 ist die öffentliche Auflage vorgesehen, 2029 die Behandlung im Stadtparlament, sodass die Inkraftsetzung frühestens 2032 stattfinden kann. Stadtpräsidentin Maria Pappa bezeichnet die neue Ortsplanung als eine der wichtigsten Instrumente der Stadt, die klare rechtliche Grundlagen schafft. Um eine gute Ausgewogenheit zu erreichen, basiert die Revision auf verschiedenen Konzepten, die in den letzten Jahren erarbeitet worden sind. Zu beachten waren auch verschiedene neue Vorgaben von Bund und Kanton.
Mitwirkungsplattform
Da die Ortsplanungsrevision ein langfristiges Projekt ist mit Auswirkungen auf die Entwicklung der Stadt über Jahrzehnte hinweg, lädt der Stadtrat deshalb die Bevölkerung, Organisationen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ein, sich aktiv am Mitwirkungsverfahren zu beteiligen. Der Mitwirkung werden der Zonenplan, die Schutzverordnungen, das Baureglement, der Gemeindestrassenplan sowie der Planungsbericht unterstellt. Ergänzend stehen auf der digitalen e-Mitwirkungsplattform Detailpläne, Inventare und weitere Grundlageninformationen zur Verfügung, die nicht der Mitwirkung unterstehen. Stellungnahmen können bis 16. Oktober über die digitale e-Mitwirkungsplattform eingereicht werden.
Von Franz Welte
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