Susanne Hartmann
erntet für Ihre Aussagen zum Autobahnausbau harsche Kritik.
Verfahren eingestellt: Autofahrer wegen Handy am Lenkrad zu unrecht beschuldigt.
Ein unbescholtener St.Galler wurde per Strafbefehl wegen angeblicher Benützung eines Mobiltelefons während der Fahrt in seinem Auto mit einer Busse von 300 Franken und Gebühren von 350 Franken verurteilt. Aufgrund falscher Beurteilung des Vorfalls durch zwei St.Galler Stadtpolizisten kam es nach einer Einsprache bei der Staatsanwaltschaft zu einer Einstellungsverfügung.
Einstellungsverfügung Die beiden Stadtpolizisten, die als Patrouille Verkehrsüberwachungen durchführten, wollten gesehen haben, dass der Lenker während der Fahrt das Mobiltelefon mit der rechten Hand bediente. Der Lenker gab jedoch bei der Kontrolle noch vor Ort an, weder sein Handy noch einen anderen Gegenstand in der Hand gehabt zu haben. Er gab an, seine Mitfahrerin habe ihr Handy in seine Richtung gehalten, dabei habe er auch ein paar Worte mit der verbundenen Person gesprochen, ohne die Aufmerksamkeit am Steuer einzuschränken. Zudem zeigte er, dass sich sein Handy in der Hosentasche befand und somit gar nicht hätte benutzt werden können. Beim anschliessenden Entsperren des Mobiltelefons konnte auch keine Manipulation festgestellt werden. Trotzdem blieben die beiden Stadtpolizisten voll bei ihrer Version und leiteten die Anzeige entsprechend weiter. Unter Beanspruchung eines Rechtsanwalts erfolgte durch den Lenker eine Einsprache bei der Staatsanwaltschaft. Diese stellte zum vom Lenker dargelegten Sachverhalt zusätzlich fest, dass der Lenker Linkshänder ist und sein Mobiltelefon mit der echten Hand gar nicht hätte bedienen können. Den Aussagen des Lenkers sei Glauben zu schenken, stellte die Staatsanwaltschaft fest. Es sei nicht rechtsgenüglich nachweisbar, dass der Lenker ein Mobiltelefon in der Hand hielt und dieses auch bediente. So unternahm die Staatsanwaltschaft eine Einstellungsverfügung und sprach den Lenker von Schuld und Strafe (Busse) frei. Der Staat hat daher infolge der Fehlbeurteilung durch die beiden Stadtpolizisten die Verfahrenskosten von 350 Franken und die Anwaltskosten von 1‘081 Franken zu tragen.
Von Interesse ist in diesem Zusammenhang auch die Praxis des Schweizer Bundesgerichtes. Das Halten eines Handys während der Fahrt ist nach einem neueren Urteil unter bestimmten Umständen nicht immer strafbar. Es hat entschieden, dass ein kurzer Blick aufs Handy – ähnlich wie das kurze Schauen in den Rückspiegel – nicht zwingend eine grobe Verkehrsregelverletzung darstellt, sofern dadurch die Bedienung des Fahrzeugs nicht erschwert wird, was von den konkreten Umständen abhängt. Im Gegensatz dazu sind das Schreiben von SMS und das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung weiterhin verboten und strafbar.
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