Oskar Seger
schaut mit Vorfreude auf die bevorstehenden Fasnachtstage.
Visualisierung der Ein- und Ausfahrt Geltenwilenstrasse des Anschlusses Güterbahnhof.
z.V.g.
Keinen Widerspruch erkennt der St. Galler Stadtrat in seiner Ablehnung des Autobahnanschlusses Güterbahnhof. In der Beantwortung einer Interpellation im Stadtparlament erklärt er, er habe bereits am Abstimmungssonntag festgehalten, dass das Abstimmungsresultat als Sinneswandel der Stimmbevölkerung im Vergleich zur städtischen Abstimmung von 2016 zu interpretieren sei.
Stadtautobahn Weiter führt der Stadtrat aus, er habe diese Einschätzung auch bei der Beantwortung des Postulats «Autobahnanschluss Güterbahnhof: Übungsabbruch statt Millionen für Planungsleiche verschleudern» bekräftigt. Dabei habe er festgehalten, dass das Projekt für die dritte Röhre des Rosenbergtunnels inklusive Zubringer zum Güterbahnhof nach dem ablehnenden Volksentscheid als nicht mehr umsetzbar erachtet werde. Dies, obwohl es sich bei der Abstimmung vom 24. November 2024 um einen gesamtschweizerischen Ausbauschritt für die Nationalstrassen (STEP) gehandelt habe und nicht ausschliesslich um die vorgesehene St. Galler Lösung. Gleichzeitig habe der Stadtrat betont, dass weiterhin Lösungen für das prognostizierte Verkehrswachstum sowie für die Zeit der Sanierungsarbeiten am bestehenden Autobahntunnel durch den Rosenberg notwendig seien.
Indessen unterstreicht der Stadtrat, dass er die dritte Röhre trotz des St. Galler Volksneins zur Gesamtvorlage weiterhin als notwendig erachtet. Er erwartet eine angepasste Bauprojektplanung, welche die Realisierung der dritten Röhre ohne Zubringer Güterbahnhof vor der anstehenden Sanierung der bestehenden Tunnelröhren ermöglicht. Das Stadtparlament habe die Teilspange mit Anschluss Güterbahnhof bereits 2022 aus dem Richtplan gestrichen, die dritte Röhre jedoch beibehalten. In der innenstädtischen Diskussion während des Abstimmungskampfs habe sich denn auch gezeigt, dass der eigentliche Streitpunkt des Projekts der Zubringer Güterbahnhof gewesen sei. Das ETH-Gutachten soll nun als Grundlage für die politische Diskussion sowie für die nächsten Planungsschritte dienen, in deren Rahmen alternative Varianten geprüft werden.
Das zuständige Stadtratsmitglied vertrete dabei die Auffassung des Gesamtstadtrates, der eine Neueinschätzung vorgenommen habe. Abschliessend beteuert der Stadtrat, er handle nicht aus Partikularinteressen, sondern im Auftrag, den ihm die Stimmbürgerschaft im Jahr 2024 erteilt habe.
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