Roche Hufnagl
Kunstschaffende hauchen dem Bahnhof Bruggen neues Leben ein.
Das Tiefbauamt beginnt ab Montag, 14. April, am Neuhofweg im Abschnitt Überführung Appenzeller Strasse bis Gübsenstrasse mit Bauarbeiten für ein weiteres Teilstück der Velovorzugsroute. Begleitend wird der Neuhofbach im Perimeter offengelegt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Frühling 2026. Der Neuhofweg wird für die Dauer der Bauarbeiten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt.
Asphaltierung Anstelle des Kieswegs, der heute den Neuhofweg bildet, werden sowohl eine komfortable, asphaltierte Velovorzugsroute von 3.5 Metern Breite als auch ein getrennter chaussierter Fussweg von 2 Metern Breite erstellt. Die derzeit bestehenden Höhenunterschiede werden deutlich eingeebnet. Entlang der Strecke sind zwei kleine Aufenthaltsbereiche mit Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Teilrenaturierung des Neuhofbachs Gleichzeitig mit dem Fuss- und Velowegprojekt wird der West-Ast des Neuhofbachs zwischen dem Neuhofweg und der SBB-Linie offengelegt und renaturiert. Im nördlichen Bereich der Offenlegung ist ein Amphibiengewässer in Bachnähe vorgesehen. Der Ost-Ast des Neuhofbachs soll weiterhin eingedolt unter der geplanten Velo- und Fussverkehrsanlage durchgeführt werden. Die angrenzenden Bereiche entlang der Velovorzugsroute werden ökologisch aufgewertet. Ein Bepflanzungskonzept sieht extensiv genutzte Wiesen- und Saumgesellschaften und wechselseitige Bepflanzung aus landschaftstypischen Bäumen und Hecken vor.
Der Bauperimeter muss während der Bauarbeiten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Ein Passieren der Baustelle für Zufussgehende und Velofahrende ist aus Sicherheitsgründen auch an Wochenenden und Feiertagen nicht möglich. Umleitungsrouten für den Langsamverkehr werden signalisiert. Die Zufahrt für Anwohnende und den Zubringerdienst wird nach Möglichkeit gewährleistet. Das Tiefbauamt und die mit den Arbeiten beauftragten Unternehmungen setzen alles daran, die Arbeiten speditiv und störungsarm abzuwickeln und bitten die betroffenen Verkehrsteilnehmenden für allfällige Behinderungen um Verständnis.
pd
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