Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Auf die Problematik der Herkunftssuche bei Samenspendern vor dem Jahr 2001 machen in einem politischen Vorstoss die beiden St.Galler SP-Kantonsrätinnen Eva Lemmenmeier und Karin Hasler aufmerksam. Sie erwähnen auch den krassen Fall, bei dem 21 Halbgeschwister desselben Samenspenders bekannt sind, aber alle diesbezüglichen Akten verschwunden sind.
Fortpflanzungsmedizin Vor Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) im Jahr 2001 war die Samenspende in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Es bestanden weder klare Vorgaben zur Anonymität der Spender noch zu den Rechten der durch Samenspende gezeugten Kinder. In der Praxis erfolgten die Spenden meist anonym, was heute verboten ist. Die Identität des Spenders wird erfasst und dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) gemeldet. Personen, die nach dem FMedG-Erlass mit Hilfe einer heterologen Samenspende gezeugt wurden, haben spätestens ab dem 18. Altersjahr Anspruch auf Auskunft zu den Daten des Spenders. Vor 2001 gezeugte Personen können Auskunft bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder medizinischen Einrichtungen verlangen. In der Praxis erhalten Betroffene jedoch häufig die Rückmeldung, die Spende sei anonym erfolgt oder die Unterlagen seien vernichtet worden.
Die beiden Kantonsrätinnen erwähnen in ihrem Vorstoss den aktuellen Fall einer betroffenen Person aus dem Kanton St.Gallen, die sich bei der Fachstelle PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz gemeldet hat. Über eine Gendatenbank konnte sie 21 Halbgeschwister desselben Spenders finden. Das zuständige Spital im Kanton St.Gallen kann keine Auskunft erteilen, da sämtliche Akten vernichtet wurden. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher liegt und viele Betroffene nicht wissen, dass sie durch eine Samenspende gezeugt wurden. Die beiden Kantonsrätinnen wollen bei der Regierung in Erfahrung bringen, wie Betroffene, die durch eine Samenspende vor 2001 gezeugt wurden, auf der Suche nach ihrem Spender unterstützt werden, wie die Vernichtung von Akten zu erklären ist und ob sie bereit sei, die Thematik systematisch aufzubereiten. Die Problematik ist in St.Gallen auch deshalb von grosser Bedeutung, weil im hiesigen Kantonsspital 1970 die erste Samenbank der Schweiz geschaffen wurde. Das Spital hatte eine Pionierrolle in der Fortpflanzungsmedizin, wobei die Gynäkologen die Samenspender selbst auswählten. Anfänglich wurden die Spender streng geheim gehalten. Problematisch ist auch heute noch der Umstand, dass sich ein Spenderkind unwissentlich mit einem Halbgeschwister fortpflanzen kann und ein Inzestrisiko besteht.
we
Lade Fotos..