Gabriela Eberhard
hat eine Interpellation zur Befalggung der Stadt zur Pride 2025 eingereicht.
Der St.Galler Stadtrat in seiner Zusammensetzung seit Anfang 2021. z.V.g.
Das Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinderäte, die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördenmitglieder im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Das betrifft auch den Stadtrat und die Stadtparlamentarier. Danach erhielten die fünf Mitglieder des Stadtrates letztes Jahr die gleiche Grundbesoldung von 249'204 Franken respektive 252'942 Franken ab 1. April 2023.
Entlöhnung Neben dem Grundlohn von gut 250'000 Franken erhalten die Stadträte eine jährliche pauschale Repräsentationsentschädigung von 6000 Franken. Unterschiede ergeben sich bei den Kinder- und Familienzulagen sowie durch den Präsidialzuschlag von 22'299 Franken an die Stadtpräsidentin. Dazu kommen Entschädigungen von über 500 Franken, die ein Behördenmitglied für seine Tätigkeit in Organen der juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts erhält, in die es von der Gemeinde direkt oder indirekt abgeordnet wurde, sofern die Entschädigung dem Behördenmitglied und nicht der Stadt zufliesst. So hatte Stadtpräsidentin Maria Pappa letztes Jahr brutto 284'590 Franken in der Lohntüte, Markus Buschor 262’959 Franken, Peter Jans 280'610 Franken, Sonja Lüthi 272'321 Franken und Mathias Gabathuler 267'911 Franken. Bei Peter Jans fällt die zusätzliche Entschädigung von 22'332 Franken ins Gewicht, die auf seine vielen Mandate zurückzuführen ist. Nicht berücksichtigt sind hier die Spesenentschädigungen von total 72’359 Franken. Mit den Sozialleistungen wurden für den Stadtrat total 2'256'013 Franken aufgewendet, wie der Rechnung 2023 entnommen werden kann.
Unterschiedlich sind aufgrund einer Neuregelung ab 2020 die Besoldungen nach einem Rücktritt beziehungsweise einer Nichtwiederwahl. Peter Jans und Markus Buschor könnten noch einen «Goldenen Fallschirm» entgegennehmen, weil für sie aufgrund der üblichen Besitzstandswahrung die alte Ordnung gilt (Jahrgang 1961 und älter). Ihnen wird ein lebenslanges Ruhegehalt gewährt. Werden sie nicht mehr gewählt, erhalten sie 45 Prozent des versicherten Lohns. Bei einem Rücktritt sind es maximal 60 Prozent. Für die erst später gewählten Mitglieder Maria Pappa, Sonja Lüthi und Mathias Gabathuler kommt die neue Regelung in Anwendung. Es gibt zwar noch Lohnfortzahlungen in der Höhe von 50 Prozent, diese Leistungen sind aber zeitlich begrenzt. Je nach Amtsdauer werden sie während wenigstens zwölf Monaten und maximal 36 Monaten ausgerichtet. Auch besteht bei einem Rücktritt wegen Krankheit oder Unfall Anrecht auf eine Lohnfortzahlung während zwei Jahren. Ein Vergleich mit anderen Städten im deutschen Sprachgebiet zeigt, dass sich das St.Galler Stadtratsgremium nicht zu beklagen hat. Die Entlöhnung liegt zwischen Mitte und Spitze.
Vergleichsweise bescheiden sind die Entschädigungen für die 63 Mitglieder des Stadtparlaments, das in der Regel zweimal im Monat mehrstündig tagt. Gemäss Rechnung 2023 kostete das Stadtparlament 305'000 Franken. Die Beträge in der Lohntüte sind allerdings recht unterschiedlich, da Mandate und Funktionen Mehreinnahmen ermöglichen. Stefan Keller bezog als Parlamentspräsident allerdings nur 4730 Franken trotz der Vielzahl von repräsentativen Verpflichtungen vor allem abends.
Von Franz Welte
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