Gabriela Eberhard
hat eine Interpellation zur Befalggung der Stadt zur Pride 2025 eingereicht.
Die Stimmberechtigten von Wittenbach können ab dem Abstimmungssonntag vom 24. November elektronisch abstimmen und wählen.
E-Voting Die Stimmberechtigten von Wittenbach können ab dem Abstimmungssonntag vom 24. November elektronisch abstimmen und wählen. Die Gemeinde macht als weitere Testgemeinde des Kantons St.Gallen beim Versuchsbetrieb E-Voting mit. «Wir sehen darin einen weiteren Schritt im Digitalisierungsprozess und möchten diesen als fortschrittliche Gemeinde unterstützen», erklärt Ratsschreiber Marco Lang. Damit gehört Wittenbach zu 30 Gemeinden im Kanton, die nun beim E-Voting mitmachen. Interessierte Stimmberechtigte können sich mittels AHV-Nummer einmalig dafür registrieren. Gemäss Lang ist die Anzahl Anmeldungen jedoch limitiert: «Der Bund hat für die Nutzung des E-Votings eine Begrenzung von 30 Prozent der kantonalen Stimmberechtigten definiert.» Sind diese erreicht, wird die Anmeldemöglichkeit gesperrt. Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
bs/pd
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