Ruth Inauen
Die 20. Guggennacht Engelburg ist die letzte, die sie organisiert.
Der St.Galler Ombudsmann Georg Kramer.
Vor zwanzig Jahren wurde in St.Gallen eine Ombudsstelle geschaffen. Die Institution mit Zuständigkeit für externe und interne Fälle hat sich bewährt. Die Zahl der zu behandelnden Fälle hat sich bei jährlich rund 40 Fällen eingependelt und ist im Vergleich zu anderen Parlamentarischen Ombudsstellen relativ gering.
Beschwerden Bei der St.Galler Ombudsstelle gingen gemäss Geschäftsbericht im letzten Jahr 44 neue Fälle ein, was weitgehend dem langjährigen Durchschnitt entspricht, nachdem in den Jahren 2021 und 2022 mit 60 respektive 61 überdurchschnittlich viele zu behandeln waren. Je die Hälfte betrafen letztes Jahr interne und externe Fälle. In zusätzlich 88 Meldungen wurden Auskünfte erteilt oder an die zuständigen Stellen verwiesen. Von den Fällen des letzten Jahres betrafen 4 die Direktion Inneres und Finanzen, 7 die Direktion Bildung und Freizeit, 20 die Direktion Soziales und Sicherheit, 9 die Direktion Technische Betriebe und 4 die Direktion Planung und Bau. Einmal mehr betont Ombudsmann Georg Kramer im Geschäftsbericht, eine besondere Häufung von Beschwerden in einem bestimmten Teilbereich der Verwaltungstätigkeit, welche auf strukturelle Defizite und Mängel hindeuten könnte, sei nicht feststellbar.
Themen bei externen Fällen waren beispielsweise der erhobene Zuschlag bei zu spät gelöstem E-Ticket, Schneeräumung, Umfang der Nothilfe für Flüchtlinge mit Schutzstatus S und des Grundbedarfs der Sozialhilfe, Gaspreis, Rückzahlung des Pflegegelds, Probleme mit der Sozialarbeiterin und die mangelnde Kundenfreundlichkeit einer Sachbearbeiterin. Bei den internen Fällen ging es um die Anspruchsvoraussetzungen für Treueprämie und Dienstaltersgeschenk, die Arbeitseinteilung bei Teilarbeitsfähigkeit, die Rückzahlung von Weiterbildungskosten, das Arbeitszeugnis, Konflikte am Arbeitsplatz und mit Vorgesetzten, Lohnerhöhung und Verzögerung. Mit Rücksicht auf die Interessen der involvierten Personen verzichtet Kramer auf die detaillierte Schilderung einzelner Fälle.
«Die Ombudsstelle der Stadt St.Gallen ist eine Institution, die nicht selbstverständlich ist», stellt Ombudsmann Kramer im Rahmen seiner grundsätzlichen Bemerkungen fest. «Nur wenige Städte verfügen über eine Parlamentarische Ombudsstelle. Neben St.Gallen sind dies insbesondere die Städte Rapperswil-Jona, Zürich, Luzern, Zug, Bern, Basel-Stadt, Lausanne oder Genf.» Auf die Frage zur Vernetzung weist Kramer darauf hin, dass mit dem Verein der Parlamentarischen Ombudsstellen (VPO+) eine Dachorganisation besteht, die eine Vernetzung ermöglicht. Je nach Bedarf werde davon Gebrauch gemacht. Kramer unterstreicht die Bedeutung von Ombudsstellen vor allem mit dem Hinweis, dass die Verwaltung zunehmend als undurchsichtiges und bürgerfremdes System angesehen werde: «Die Ombudsstelle hat einerseits den Zweck, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Rechtssuchende und Arbeitnehmende der Stadt St.Gallen bei rechtlichen Fragestellungen über die Rechtslage und die Verwaltungsabläufe zu informieren und zu beraten. Andererseits gehört es zu den Kernaufgaben der Ombudsstelle, in Konfliktsituationen zu vermitteln und Beanstandungen der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise Arbeitnehmenden der Stadt St.Gallen zu prüfen.» Weiter weist Kramer daraufhin, dass die Ombudsstelle gleichzeitig innerhalb wie ausserhalb der Verwaltung und der gesetzlichen Verwaltungsverfahren stehe. Die Ombudsstelle habe keine Entscheidungsbefugnisse. Sie könne nicht verfügen, sie könne nur empfehlen, beraten und vermitteln.
Kramer betont im Geschäftsbericht, dass bei einer Vermittlung auf der einen Seite häufig eine rechtsunkundige Person steht und auf der anderen Seite die Behörde durch hochspezialisiertes Fach- und Kaderpersonal vertreten wird. In solchen Fällen erachte er es im Sinne der Gewährleistung gleichlanger Spiesse als Aufgabe der Ombudsstelle, mit der gebotenen Zurückhaltung dafür zu sorgen, dass die asymmetrische Verhandlungssituation gemildert wird. In der Praxis zeige sich, dass dies ohne Probleme gelingen kann. Auf die Frage, ob er sich mitunter auch mit Querulanten herumschlagen müsse, antwortet Kramer: «Im Rahmen unserer Zuständigkeit gibt es nur sehr vereinzelte Fälle mit sachlich haltlosen Beschwerden und auffälligen Verhaltensweisen. Querulatorisches Verhalten von Personen, die immer wieder mit denselben Beschwerden an die Ombudsstelle gelangt sind, sind im Berichtsjahr nicht feststellbar.»
Von Franz Welte
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