17.09.2025 13:48
St.Galler Gesundheitsgesetz wird modernisiert
Mehr Vorsorge, Digitalisierung und Patientenrechte dank Gesetzesanpassung
Der Kanton St.Gallen stellt sein über 45 Jahre altes Gesundheitsgesetz auf den Prüfstand. Mit der umfassenden Revision sollen Gesundheitsvorsorge gestärkt, Langzeitpflege integriert, Patientenrechte klarer geregelt und innovative Versorgungsmodelle sowie DigitalHealth gefördert werden. Das neue Gesetz geht nun in die öffentliche Vernehmlassung.
Gesundheitswesen Das bisherige Gesundheitsgesetz stammt aus dem Jahr 1979 und wurde seitdem in 14 Nachträgen ergänzt. Angesichts seines Alters, der zahlreichen Änderungen im nationalen Gesundheitsrecht sowie der neuen Herausforderungen im Gesundheitswesen war eine Gesamtrevision erforderlich. Die Gesundheitsvorsorge rückt in der Revision klar in den Mittelpunkt. Das neue Gesetz betont, dass das Gesundheitswesen nicht nur der Behandlung, sondern auch der Prävention dienen soll. «Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiger Pfeiler des Gesundheitswesens im Kanton, um Gesundheitsprobleme zu verhindern bzw. zu erkennen und schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden», so die Verantwortlichen des Gesundheitsdepartements des Kantons St.Gallen. Während der Kanton Massnahmen zur Förderung gesunder Lebensweisen umsetzt und einen regelmässig aktualisierten Gesundheitsvorsorgeplan erstellt, sorgen die Gemeinden für gesundheitsförderliche Lebenswelten vor Ort. In den Schulen werden ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich verankert, wobei der Kanton die Grundsätze vorgibt und die Schulträger die Durchführung und Finanzierung sicherstellen. Zu den aktuellen Vorsorgemassnahmen zählen Programme zur psychischen Gesundheit, Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen, kantonale Früherkennungsprogramme für Brust- und Darmkrebs, Impfungen sowie der Hitzeaktionsplan. Das Gesetz verzichtet bewusst darauf, konkrete Schwerpunkte gesetzlich festzulegen, da sich der Bedarf an Vorsorgemassnahmen über die Zeit ändern kann. Stattdessen definiert der mehrjährige Gesundheitsvorsorgeplan die Themen und Ziele der kantonalen Massnahmen.
Digitale Innovation und neue Versorgungsmodelle
Das neue Gesetz erleichtert die Förderung innovativer Versorgungsmodelle und digitaler Gesundheitslösungen. Der Kanton kann befristet Projekte unterstützen, die Kooperationen fördern, digital integriert sind und die Qualität oder Wirtschaftlichkeit verbessern. Die Regierung schlägt hierfür einen jährlichen Kostenrahmen von einer Million Franken vor. Gefördert werden insbesondere Koordinationsleistungen und Angebote von nichtärztlichen Fachpersonen, die bisher vom Vergütungssystem nicht abgedeckt werden. «Stimmen zum Beispiel die behandelnde Ärztin, der Physiotherapeut und eine Pflegefachperson für eine Patientin oder einen Patienten geeigneten Behandlungsmassnahmen aufeinander ab, wird ein solcher Koordinationsaufwand durch die Krankenversicherung bisher nicht entschädigt», teilt das Gesundheitsdepartement auf Anfrage mit. Der Kanton entwickelt diese Modelle nicht selbst, sondern unterstützt die Leistungserbringer finanziell bei der Umsetzung. Organisatorische Details, etwa welche Stelle im Departement die Zuschüsse vergibt oder wie der Erfolg gemessen wird, werden erst auf Verordnungsstufe geregelt.
Langzeitpflege neu strukturiert
Die Gesetzesrevision führt die bisher getrennten Regelungen der stationären und ambulanten Pflege zusammen. Pflegeheime, Spitex-Betriebe und freischaffende Pflegefachpersonen werden künftig im Gesundheitsgesetz einheitlich geregelt. Der Kanton erstellt Planungsgrundlagen für beide Versorgungsformen, während die Gemeinden die konkrete Angebotsplanung übernehmen. Alle Pflegeheime und Spitex-Betriebe unterliegen der Betriebsbewilligungspflicht und der kantonalen Aufsicht. Zudem legt der Kanton qualitative Mindestanforderungen fest, die den Fokus stärker auf die Pflegequalität legen. Für die Finanzierung gilt ein Normkostenmodell, das die Restkosten für die Gemeinden ermittelt, ohne die Entlohnung der Mitarbeitenden zu beeinflussen. «Die neuen qualitativen Mindestanforderungen für Pflege- und Spitexbetriebe liegen noch nicht vor. Der Fokus wird jedoch verstärkt auf die Pflegequalität gelegt und weniger auf infrastrukturelle Rahmenbedingungen», teilt das Gesundheitsdepartement mit.
Patientenrechte und Bewilligungswesen
Das neue Gesetz regelt Patientenrechte umfassend: Dazu gehören das Recht auf Einsicht in Patientendokumentationen, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, Geheimhaltungspflichten sowie Vorgaben zu Zwangsbehandlungen. Auch das Bewilligungswesen wird neu strukturiert. Berufsausübungsbewilligungen dienen künftig nur dem Nachweis fachlicher Eignung, unabhängig von Anstellungsform oder Trägerschaft. Nur Berufe wie medizinische Masseure, Naturheilpraktiker oder Podologen benötigen weiterhin eine kantonale Bewilligung. Betriebe mit hohem Risiko für Patientinnen und Patienten – etwa Spitäler, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationszentren, Pflegeheime, Spitex-Betriebe oder Anbieter von Telemedizin – unterliegen der Betriebsbewilligungspflicht. «Betriebsbewilligungen sollen sicherstellen, dass Gesundheitsbetriebe über eine angemessene Organisation und Infrastruktur verfügen», so die Verantwortlichen. Weitere Anpassungen betreffen den Schutz vor Tabakprodukten, das Rettungswesen sowie organisationsrechtliche Bestimmungen für Gesundheitsbetriebe.
Selim Jung