25.06.2024 17:00
Von Frauenhäusern zum Strassenstrich
Erscheinungsformen der Prostitution veränderten sich im Laufe der Jahrhunderte stark
Das angeblich älteste Gewerbe der Welt war auch in St.Gallen immer präsent, im Laufe der Jahrhunderte in den verschiedensten Formen. Im Mittelalter wurden sogenannte Frauenhäuser geführt, die Prostitution daneben aber als Hurerei bekämpft und bestraft. Später verlagerte sie sich in die Gaststätten. Heute bestehen viele Wohnungsetablissements.
Sittengeschichte Zu den ältesten Formen der Prostitution gehörten die mittelalterlichen Frauenhäuser, die auch in St.Gallen existierten. Sie beschäftigten die Obrigkeit immer wieder, weil sie auch zu Problemen führten. 1578 hatte der Kleine Rat «wegen vielerlei Unmutes» genug und wollte das damalige Frauenhaus abbrechen. Vom 14. bis ins 16. Jahrhundert gab es in St.Gallen solche öffentlichen Häuser, die in jener Zeit auch Töchter-, Frauenzimmer- und Hurenhäuser, aber auch Jungfrauhöfe hiessen. Die früheste Urkunde über den Standort eines solchen «Etablissements» stammte von 1431. Im ältesten Häuserverzeichnis von 1470 ist im «Hopsger mosz», im Bereich der heutigen Engelgasse, auch das «Frowen Hus» erwähnt. Doch schon vor 1431 soll ein Frauenhaus existiert haben. Stiftsarchivar Karl Wegelin (1803 bis 1856) erwähnt in seinen Notizen zur Topografie der Stadt, dass es schon 1397 ein solches gegeben habe. Während der Appenzeller Kriege nistete sich eines auch im Raum der sogenannten «Freiheit», im Gebiet um die heutige Zeughausgasse ein, wo sich Delinquenten und Fremde unbehelligt aufhalten konnten. In den Frauenhäusern gab es mitunter auch Probleme. 1554 stellte der Rat fest, dass die Frauen feindselig gegeneinander und zänkisch seien. Er forderte sie zur Ruhe auf und warnte, er würde sonst Frauen ausweisen und eine Rückkehr verunmöglichen.
In seinem Buch «Sitte und Moral in früheren Zeiten» befasste sich Ernst Ziegler auch mit der Frage, wie das Bestehen eines Freudenhauses mit den guten Sitten und der vielgepriesenen Frömmigkeit in Einklang gebracht wurde. Er kam zum Schluss, dass die alten St.Galler darin nichts Unziemliches sahen: «Im Gegenteil. Frauenhaus und schöne Fräuleins gehörten damals zum Gemeinwesen, dergestalt, dass die gemeinen Frauenbilder um die Wette rennen durften. Und wenn ein Frauenwirt oder ein Frauenhauspächter seine Stelle aufkündigte, stellten ihm Bürgermeister und Räte der Stadt ein Empfehlungsschreiben aus.» In einem solchen für Frauenwirt Hans Metzger von Ulm schrieben die Räte, er habe sich aufrecht und redlich gehalten und seine Abgaben prompt bezahlt.
Nicht nur in den Frauenhäusern wurde der Prostitution nachgegangen, wie aus einer Bittschrift der Prediger von 1527 an den Rat hervorgeht. Sie beklagten sich unter anderem, dass die «gemeinen Dirnen», die auch von anderen Orten gekommen seien, für Unzucht sorgten und die Jugend verführten. Dies führte zu neuen Satzungen gegen Ehebruch, Hurerei und Kuppelei.
Wirtschaftspatent-Entzüge
Da es keine Strassenprostitution gab und die sogenannten Frauenhäuser schon im 17. Jahrhundert geschlossen worden waren, spielte sich die Prostitution und Kuppelei in den Gastronomiebetrieben ab. Manche Gastwirtschaftsbetriebe hatten sogar bordellähnlichen Charakter. In der Zeit um 1900 und später wurde in St.Gallen eine grosse Zahl von Patenten nicht bewilligt oder eingezogen, weil zumindest Verdacht «unsittlicher Wirtschaftsführung» bestand, wie aus der St.Galler Dissertation von Thomas Ramsauer «Wirtshäuser – Hintertüren für Infra-Politik» hervorgeht. Ein Patententzug betraf einen Betrieb an der Metzgergasse. Die Obrigkeit hatte festgestellt, dass sechs Personen, drei männlichen und drei weiblichen Geschlechts, mit drei Zimmern mit nur drei Betten logierten, «womit die Unsittlichkeit geradezu gefördert wurde». Einem Wirt an der Oberstrasse wurde das Patent entzogen, weil die Wirtsfrau in der Abwesenheit ihres Mannes «ein Ärgernis erregendes Verhältnis mit einem Feuerlöscharbeiter» hatte. Ein Wirt an der Goliathgasse musste sein Patent zurückgeben, weil er sein Lokal «in höchst unsittlicher Art und Weise» geführt hatte. Ein Wirt beim Platztor verlor das Patent «wegen Duldung von anstössigem und unsittlichem Leben». Der Wirt «zum Wildegg» musste seinen Betrieb schliessen, weil seine Frau als «Mägdeverdingerin im Ruf einer Kupplerin stand». Geschlossen wurde auch das Lokal «zum Steinbock» an der Speicherstrasse, weil die «kaum 16-jährige Tochter Emma eine sittlich verdorbene Person» sei, «welche sich Fremden geschlechtlich hergibt und weil deren Treiben von der Mutter toleriert wurde». Ein Patent wurde nicht erteilt, «weil mehrere Kellnerinnen der syphilistischen Ansteckung verdächtigt wurden. 1896 geriet ein Wirteehepaar aus dem Linsebühl in eine Strafuntersuchung, weil die Wirtin «das Zusammentreffen und der Umgang mit zwei im Hause wohnende Dirnen ermöglichte und erleichterte». Geschlossen wurde der «Felsenhügel», weil ihm schon lange der Ruf einer Bordellwirtschaft anhaftete.
Gelegenheitsprostitution
In St.Gallen war die Prostitution wie in anderen Städten für lange Zeit weniger ein Vollzeitberuf als vielmehr ein Nebenerwerb und wurde oft nur in einer bestimmten Lebensphase ausgeübt. Eine grosse Zahl junger Frauen waren auch zur Zeit der Stickereiblüte mit äusserst prekären Lohn- und Arbeitsverhältnissen konfrontiert. In dieser Erwerbssituation versuchten manche mit der Prostitution finanziell über die Runden zu kommen. Dieser Ausweg aus der finanziellen Not ist auch bei heutigen Sex-Workerinnen aus ärmeren Ländern der Grund, dass sie in diesem Gewerbe tätig sind. Manche Frauen werden auch von Zuhältern, Hintermännern im Heimatland und eigentlichen Menschenhändlern zur Prostitution gezwungen.
Für die gelegentliche Prostitution aus finanzieller Not entschied sich zum Beispiel auch Anna Maria Boxler (1884 bis 1965) als 30-Jährige im Ersten Weltkrieg, wie so viele Textilarbeiterinnen in St.Gallen zu jener Zeit. Dazu schreiben ihr Enkel Heinz Looser und Lisbeth Herger im Buch «Zwischen Sehnsucht und Schande»: «Wie sie ihre Freier findet, wohin oder bei wem sie ihre Kinder versorgt während ihrer Dienste und wie sie sich fühlt, wenn sie Kundschaft in ihrer Wohnung empfängt, sind offene Fragen, dem Luxus späterer Zeit entsprungen. Sie verdient Geld, das ist, was zählt. Zwei Franken. Zwei Franken fünfzig. Je nach Grossmut des Kunden. Dafür müsste sie zehn Herrenhemden nähen oder in der Fabrik Nadeln fädeln oder nachsticken, elf Stunden lang. Und mit dem Geld nur eines einzigen Kunden lässt sich eine Menge Waren kaufen, sechs Kilolaibe Brot, zehn Liter Milch, vielleicht auch einmal etwas Rindfleisch und ein Stückchen Schokolade.» Doch diese Einkünfte waren nicht von langer Dauer. 1915 wurde sie verhaftet und als Angeklagte betreffend gewerbsmässiger Unzucht vor die Gerichtskommission Tablat zitiert. Die Gerichtsakte verrät einzig, wie es zur Anzeige kam. Als sich ein Soldat in einem näher bezeichneten Haus an der Goldbrunnenstrasse mit Syphilis infiziert hatte, fiel der Verdacht auf Anna Maria Boxler, von der bekannt geworden war, dass sie sich der gewerbsmässigen Unzucht hingab. Sie versuchte während der Untersuchung zuerst, den Tatbestand zu leugnen, gab aber in einem späteren Verhör zu, mit einem ihr unbekannten Mann Umgang gehabt und dafür zwei Franken erhalten zu haben. Noch in zwei weiteren Fällen gestand sie das eingeklagte Delikt. Mit ihrem Hinweis in finanzieller Not gewesen zu sein, kam sie nicht durch. Die Angeklagte wurde der gewerbsmässigen Unzucht schuldig gesprochen und zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Auch hatte sie die Gerichts- und Untersuchungskosten von 34 Franken zu tragen. Der Freier aber, der sich wegen ausserehelichem Verkehr ebenfalls strafbar machte, wurde nicht vorgeladen. Das ist typisch für die damalige Zeit, aber auch für die Jahrhunderte davor.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der 1942 eidgenössisch erfolgten offiziellen Aufhebung des Prostitutionsverbotes breitete sich die Strassenprostitution aus, von der Torstrasse bis ins ganze Quartier Linsebühl. Um die Immissionen durch den nächtlichen Autoverkehr einzudämmen, wurden auch Nachtfahrverbote erlassen. Ausserdem wurde das Polizeireglement ergänzt, wonach die Prostitution im Freien auf Strassen und Plätzen im Bereich von Wohnhäusern, an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, in und bei Pärken sowie in der Nähe von Kirchen, Schulen und Spitälern verboten ist. Trotz all dieser Einschränkungen gab es immer wieder Probleme mit Zuhältern, die sich auch gegenseitig bezüglich der Reviere für ihre Frauen bekämpften. Als der Drogenkonsum stark um sich griff, prostituierten sich zur Finanzbeschaffung auch sehr junge Frauen, bis durch die Stiftung Suchthilfe Substitutsionsbehandlungen angeboten wurden.
Der Erlebnisbericht der Prostituierten Dora «Nichts geht mehr», die nicht in St.Gallen, sondern in den 1960er-Jahren in Zürich beruflich tätig war, aber an der Metzgergasse in St.Gallen aufwuchs, lässt erkennen, unter welchen Umständen junge Frauen ins Milieu gelangten. Dora wuchs in schwierigsten Familienverhältnissen auf und landete in verschiedenen Familien und Kinderheimen für Schwererziehbare. Sie schwänzte die Schule, hatte Wunden, die ihr Nonnen mit Schlägen zugefügt hatten, flüchtete aus Heimen und hatte immer wieder Affären mit Burschen, wurde schwanger und entschloss sich zu einer illegalen Abtreibung. Im Zürcher Niederdorf kam sie erstmals in Kontakt zu Dirnen, die sie mit Hinweis auf die Verdienstmöglichkeiten überredeten, es ihnen gleich zu tun. So oder ähnlich dürften viele junge Frauen im ältesten Gewerbe gelandet sein. Auch im Buch «blütenweiss bis rabenschwarz» gibt eine Sex-Workerin zu Protokoll: «Jede Frau, die als Sexarbeiterin tätig ist, tut dies in erster Linie aus einer Notlage heraus.»
Die heutigen Vorschriften
Heute existiert in St.Gallen keine Strassenprostitution mehr. In letzter Zeit verlagerte sich das Erotikgwerbe in Kontaktbars, Salons, Studios, Cabarets, Nachtclubs und Saunas. Die meisten Sexarbeitenden stammen aus dem EU/EFTA-Raum. Sie können mit dem sogenannten Meldeverfahren maximal 90 Tage in der Schweiz arbeiten. Die Anmeldung im Kanton St.Gallen erfolgt über ein Online-Tool und in der Regel über die Arbeitgebenden. Meist werden die 90 Aufenthaltstage über das ganze Jahr verteilt. Die Sexarbeitenden pendeln zwischen ihrem Heimatland und dem Arbeitsort, den sie häufig wechseln. Die Werbung um Kundschaft erfolgt zur Hauptsache online. Die Umnutzung einer Wohnung zu einem erotischen Betrieb unterliegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung erst ab zwei Sexarbeitenden der vorgängigen Baubewilligungspflicht. In reinen Wohngebieten sind Umnutzungen generell nicht bewilligungsfähig.
Zunahme der Wohnungsbordelle
Neuestens ist die Prostitution in der Stadt St.Gallen wieder auf die politische Ebene gelangt durch einen Vorstoss von GLP-Stadtparlamentarierin Magdalena Fässler, Mitarbeiterin der Kriminalpolizei der Kantonspolizei. Sie wies darin auf die Zunahme der Wohnungsbordelle in der Stadt hin, welche durch den hohen Leerwohnungsbestand begünstigt werde. Sie legte dar, dass die Zahl der Wohnungsbordelle stark angewachsen sei. Damit ein Baugesuch für «Zweckänderung in Erotikbetriebe» umgangen werden könne, arbeiteten oft nur eine oder zwei Prostituierte in den Absteigen. Die Mehrheit der Prostituierten stamme aus osteuropäischen Staaten. Die liberale Prostitutionsregelung in der Schweiz sei ein Nährboden für den Menschenhandel und spiele den Zuhältern in die Hand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, schlug Fässler vor, wie in Rorschach eine Ergänzung zum Zonenplan zu schaffen. Damit würden die Nutzungen im Stadtzentrum eingeschränkt. Doch von einer solchen Lösung möchte der Stadtrat absehen. Er erklärt, für eine Änderung müssten die raumplanerischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Zudem würden Salons oft im Verborgenen operieren und könnten gar nicht erfasst werden.
Beratungsstelle Maria Magdalena
Der Kanton St.Gallen unterhält in St.Gallen die Beratungsstelle Maria Magdalena, die sich für Prävention (auch bezüglich Ansteckung durch Geschlechtskrankheiten) und die Gesundheitsförderung für Personen im Sexgewerbe einsetzt, auch mit dem Aufsuchen von Sexgewerbe-Betrieben. Es wird festgehalten, dass eine deutliche Häufung in der Kantonshauptstadt festzustellen sei, wo rund die Hälfte aller Kontakte stattfinden. Die meisten Sexarbeitenden hätten als Migrantinnen einen ungenügenden Zugang zu rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Ressourcen. Es werde auf Angebote hingewiesen und bei Bedarf auch Begleitungen zu Amtsstellen vorgenommen. Zur Bewältigung von Problemen besteht in der Stadt auch ein departementsübergreifender Runder Tisch zum Thema Sexarbeit und ein weiterer zur Bekämpfung von Menschenhandel.
Von Franz Welte