Michelle Kolb
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Das Parkverbot auf dem Marktplatz bleibt bestehen.
Die Kommission für Soziales und Sicherheit des St.Galler Stadtparlaments lehnt die Forderung des «Projekts Stadtstrasse» in einem Bevölkerungsvorstoss kategorisch ab, auf dem Blumenmarkt und auf dem oberen Teil des Marktplatzes das Parkieren wieder zu gestatten.
Verkehrspolitik Auf dieser Fläche wurden vor fünf Jahren alle 38 Parkplätze ersatzlos aufgehoben. Im Bevölkerungsvorstoss legte das «Projekt Stadtstrasse», in der sehr umfangreichen Begründung im Wesentlichen dar, das Gewerbe habe «negative Erfahrungen mit Umsatzeinbusse, Konkursen und Wegzug» gemacht. «Projekt Stadtstrasse» kritisierte auch, dass die frei gewordene Fläche nicht gleich als Begegnungsstätte ausgestaltet wurde.
Die zuständige parlamentarische Kommission verzichtete auf ein Gespräch mit den Urhebern des Bevölkerungsvorstosses, was diese bemängelt, und gibt in einem kurzen Antwortschreiben Bescheid, dass sie die Eingabe ablehne und der Vorstoss nicht weitergereicht werde. Ausserdem führte die Kommission an, das Verwaltungsgericht habe 2018 entschieden, die Aufhebung der 38 Parkplätze sei rechtens. Personen mit eingeschränkter Mobilität können auf dem Marktplatz parkieren, sofern sie im Besitz der entsprechenden Parkkarte seien.
«Dieses Vorgehen ist ein weiteres Kapitel im wirtschaftsfeindlichen Kurs des Stadtrates», moniert nun das «Projekt Stadtstrasse» mit seiner Exponentin Eveline Ketterer in einem Communiqué und legt dar, dass es die nächsten Schritte plane. Die gleiche Organisation, die sich kritisch mit der Verkehrspolitik der Stadt befasst, hatte auch das Referendum gegen das neue Taxi-Reglement ergriffen, aber in der Sommerferienzeit die nötige Unterschriften-Zahl nicht beigebracht.
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