Claudia Wetter
St.Galler Gerichte wollen erhöhte Geschäftslast mithilfe von IT bewältigen.
Der Kanton St.Gallen will erste Verwaltungsverfahren digital durchführen. Den Anfang macht das Plan- und Baubewilligungsverfahren. Die Regierung hat nach positiver Vernehmlassung eine entsprechende Gesetzesvorlage an den Kantonsrat überwiesen.
Digitalisierung Mit Anpassungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege sowie des Planungs- und Baugesetzes schafft die Regierung die Grundlage für elektronische Verwaltungsverfahren. Ziel ist es, den digitalen Geschäftsverkehr zwischen Bevölkerung und Behörden sowie unter den Behörden zu ermöglichen und Abläufe effizienter zu gestalten. Zunächst soll die Digitalisierung dort umgesetzt werden, wo die technischen und organisatorischen Voraussetzungen bereits bestehen. So will der Kanton praktische Erfahrungen sammeln. Diese sollen später in eine umfassende Totalrevision einfliessen. Die Vorlage ist zudem auf das nationale Projekt «Justitia 4.0» abgestimmt. Konkret startet der Kanton mit dem Projekt «eBaubewilligungSG (eBauSG)». Künftig soll das Plan- und Baubewilligungsverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgen. Dafür werden sowohl die rechtlichen als auch die technischen Voraussetzungen geschaffen. Eine sichere Plattform soll die Vertraulichkeit und Integrität der Daten gewährleisten. Schriftliche Eingaben und Entscheide sollen grundsätzlich elektronisch oder weiterhin in Papierform möglich sein. Behörden werden untereinander jedoch zur elektronischen Kommunikation verpflichtet. Auch für berufsmässig handelnde Personen wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt nach einer Übergangsfrist eine entsprechende Pflicht. Die neuen Bestimmungen sollen – vorbehaltlich des politischen Prozesses – per 1. Januar 2027 in Kraft treten. Erste digitale Verfahrensschritte könnten ab Sommer 2027 umgesetzt werden.
pd
Lade Fotos..